Der Gesetzesentwurf zum legalen Konsum von Cannabis sorgt aktuell für Kopfschütteln. Justiz, Ärzte und auch Kiffer selbst. Der Grund: Verbotszonen, wie etwa in Hamburg.
Denn auch die Hansestadt soll laut dem vorgesehenen Gesetz mit Zonen überzogen werden – die Kiffen letztendlich kaum möglich macht. So bleibt auch in Hamburg das legale Kiffen ein Wunschtraum.
Hamburg: Nur mit Abstand
Was Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Co. wollen: Kiffen im öffentlichen Raum ja, aber nur mit Abstand von 200 Metern zu Bildungseinrichtungen, und in öffentlichen Sportstätten sowie Fußgängerzonen von 7.00 bis 20.00 Uhr. Was die Abstandsregelung bewirken würde, zeigen eindrucksvolle Karten von Hamburg, die beinahe komplett rot sind.
Rote Kreise sollen die „No-Go-Areas“ für aktiven Cannabis-Konsum anzeigen. Und die 200 Meter-Kreise hüllen beinahe die ganze Stadt Hamburg ein. „Entweder ist das Gesetz wirklich miserabel gemacht, oder das Verbot soll durch die Hintertür weiter wirksam bleiben. Bei legalem Konsum müsste der gleiche Radius eigentlich auch für Alkohol und Nikotin gelten…“, merkt ein Mann höhnisch via Twitter an.
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Hamburg: „Verbot durch die Hintertür“
Von einem „Cannabis-Verbot 2.0“ ist bereits die Rede, denn mit wirksamen Verbotszonen bleibt Kiffern in der Öffentlichkeit vielerorts nur die Flicht auf’s Wasser, in Privat-Räume (denn hier wäre der Konsum ohne Verbotszonen erlaubt), oder in die Randgebiete.
Während sich Pro-Cannabis-Verbände und Kiffer etwa in NRW über die Verbotszonen echauffieren, bleibt man in Hamburg hanseatisch gelassen. „Fänd ich ja gut wenn es auch für das Rauchen und Trinken gelten würde“, meint jemand, ein anderer freut sich über „Ausflüge auf’s Land“, die von Verbotszonen in Hamburg beflügelt werden könnten.
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Hamburg: Rechtliche Bedenken
Eine Mutter positioniert sich klar zu den Verbotszonen, die mitunter für harte Ablehnung sorgen: „Naja, wenn ich mit Kind auf dem Schulweg oder zum Spielplatz bin, erstmal durch 3 Cannabiswolken laufen muss, find ich das nicht gut! Was jetzt ja schon oft genug ist. Wenn frei, warum kann man es nicht einfach nur zu Hause rauchen? Ich und Kind können dem nicht ausweichen!“. Doch es bleiben rechtliche Bedenken.
Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes, sagte gegenüber unserem Partnerportal „DER WESTEN“: „Wir lehnen die Abstandsregeln grundsätzlich ab. Sie sollen der Öffentlichkeit Jugendschutz vorgaukeln, sind aber tatsächlich eine sinnlose Schikane gegen Konsumenten und Anbauvereine. Er glaubt: „Die Abstandsregel wird keinen einzigen Jugendlichen schützen, aber sie wird es den Vereinen sehr schwer machen, geeignete Standorte zu finden.“
Und weiter: „Ein Verbot muss für die Bürger einhaltbar sein. Das ist hier nicht der Fall. Weder Bürger noch die Polizei können jederzeit genau sagen, ob der Konsum an jeder beliebigen Stelle im Stadtgebiet legal ist oder nicht. Es kann immer sein, dass hinter der nächsten Häuserzeile ein Spielplatz oder ein Anbau-Club ist“, so Wurth.