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„Mein Schiff“: Vorsicht! Hüte dich vor diesem Gegenstand im Koffer – sonst greift die Crew ein

Aktuell kursieren wieder Gerüchte um einen Gegenstand, den viele gerne mitnehmen wollen. Und es gibt in der Tat einiges zu beachten.

© IMAGO / localpic

Mein Schiff: 5 spannende Fakten über die Tui-Kreuzfahrten

Dass Gegenstände wie Messer nicht mit ins Flugzeug dürfen, ist allgemein bekannt. Auch bei Flüssigkeiten gibt es die (mitunter nervige) Vorschrift, 100 Milliliter nicht zu überschreiten, Plastikbeutel sind Pflicht. Doch auch an Bord der „Mein Schiff“-Flotte darf nicht alles.

Dabei sind einige Gegenstände überraschen, etwa Glätteisen (wir berichteten) – doch ein „Mein Schiff“-Verbot sorgt aktuell für Verwunderung. Und kann ernste Konsequenzen haben.

„Mein Schiff“: Klare Regeln

Unter Hobby-Fotografen sind sie mittlerweile äußerst beliebt, die Preise moderat: Drohnen. Die kleinen, ferngesteuerten Helfer können in windeseile beeindruckende Luft-Aufnahmen zaubern. Dabei müssen Drohnenpiloten schon vor der „Mein Schiff“-Flotte einiges beachten – sonst wird’s unangenehm.

Zuerst müssen sich Drohnen-Besitzer laut Drohnenverordnung der EU registriert sein, die elektronische Betreiber-ID muss dazu via Plakette außen am Gerät angebracht sein. Mindestalter (16 Jahre) sowie eine maximale Flughöhe von 120 Metern sind ebenfalls gesetzlich festgelegt. Tui Cruises lässt auf der „Mein Schiff“-Flotte aber noch eigene Vorschriften gelten.

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„Mein Schiff“: Sofortiger Entzug

So darf eine Drohne zwar mit an Bord gebracht werden, diese muss aber in der eigenen Kabine gelagert werden – und darf nicht an Bord in Gebrauch kommen! Bei Zuwiderhandlung greift die Crew gerne ein, und die Drohne landet in „Sicherungsverwahrung“. „Mein Schiff“-Gäste berichten zwar immer wieder von strikten Verboten von Drohnen, doch die gelten nur für den Gebrauch an Bord.

An Land darf grundsätzlich eine Drohne zum Einsatz kommen – das hängt aber von den Bestimmungen im jeweiligen Land ab. In vielen Ländern sitzt das Misstrauen gegenüber Drohnen-Piloten tief. Und wer will schon als vermeintlicher Spion gelten? In Ägypten, Saudi Arabien, Barbados Fiji und auf Kuba etwa sind Drohnen strikt verboten!


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Genauere Informationen geben die jeweiligen Länder, die Tui Cruises ggf. ansteuert. An Bord der Flotte machen Sicherheitsbestimmungen aber grundsätzlich das Rennen: Herumschwirrende Drohnen können den Schiffsverkehr erheblich einschränken – und bei Zuwiderhandlung kennt die Crew keine Gnade…