Burger, Pommes mit Eis zum Dippen und manchmal allein schon das riesige goldene „M“ – McDonald’s lässt vielen das Wasser im Mund zusammenlaufen. Doch schon bald könnte das fettige Mahl mit einem teuren Beigeschmack um die Ecke kommen.
Denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Hier gibt es bald eine Preis-Klatsche.
McDonald’s: Stadt Tübingen geht vor Gericht
Angefangen hat alles damit, dass die Stadt Tübingen die Nase voll hatte. Immer wieder das gleiche Szenario: Pommes-Verpackungen und Kaffeebecher führten zu riesigen Müllbergen. Genau deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der Universitätsstadt Rückenwind gegeben. Denn Tübingen forderte die Einführung einer Verpackungssteuer – die nun Realität ist.
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So werden bereits seit 2002 für Einweggeschirr und Einwegverpackungen 50 Cent – und für Einwegbesteck 20 Cent – erhoben. Die Gebühr soll laut Satzung auf maximal 1,50 Euro pro „Einzelmahlzeit“ begrenzt werden. Zahlen müssen laut „chip.de“ die Verkäufer der Speisen und Getränke.
McDonald’s: Beschwerde abgelehnt – Unternehmen muss zahlen
Eine Entscheidung, die einen guten Tag für den Klimaschutz markiert, aber für die Verkäufer einen Preisschock bedeutet. Deshalb beschloss ein McDonald’s, gegen die Entscheidung zu klagen. Und jetzt ist der Hammer gefallen: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden – die Verfassungsbeschwerde von McDonald’s wurde abgewiesen.
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Ob sich auch die Preise der McDonald’s-Produkte in Tübingen verändert wird? Das ist noch nicht bekannt. Es bleibt also spannend, was für Kreise diese Entscheidung ziehen wird. Doch eines ist sicher: McDonald’s (is not) loving it