In Ostholstein nahe der Ostsee bahnt sich ein Verkehrsproblem an, das vielen bislang verborgen geblieben ist. Es geht nicht um Staus oder Tempolimits – sondern um den Führerschein. Denn wer noch immer mit dem alten Papierführerschein unterwegs ist, riskiert mehr als nur ein verwundertes Stirnrunzeln bei der Polizeikontrolle.
Der Umtausch zur EU-weit gültigen Scheckkarte ist Pflicht. Doch viele Betroffene ignorieren die Fristen – und das kann teuer werden. Zehntausende Führerscheine wurden im Kreis Ostholstein noch nicht umgestellt, berichtet der „shz“. Jetzt drohen Konsequenzen.
Ostsee: Tausenden Menschen droht ein Bußgeld
Die Fakten sind eindeutig. Wer zwischen 1953 und 1970 geboren ist, hätte seinen alten Führerschein längst gegen die neue Scheckkarte eintauschen müssen. Doch viele zögern. „Trotz wiederholter Aufforderungen wird der Führerschein-Umtausch nur teilweise angenommen“, sagte Annika Sommerfeld, Sprecherin des Kreises Ostholstein.
Besonders deutlich zeigt sich das bei der Kohorte der Jahrgänge ab 1971. Von 10.668 Betroffenen haben nur 1.321 ihren Führerschein bis Ende Juni umgetauscht. Das bedeutet: 9.347 Menschen in der Ostsee-Region droht bei einer Kontrolle ein Verwarngeld von zehn Euro. Laut Fahrerlaubnis-Verordnung handelt es sich bei einem fehlenden oder ungültigen Führerschein um eine Ordnungswidrigkeit. Beim zweiten Verstoß gehen die Behörden von Vorsatz aus. Dann verdoppeln sich die Bußgelder.
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Insgesamt wurden in Ostholstein seit September 2021 rund 25.983 Umstellungen vorgenommen. Angesichts von 262.000 ausgestellten Führerscheinen im Kreis ist das nur ein Bruchteil. Besonders alarmierend: In der Kohorte der Jahrgänge 1953 bis 1958 fehlen noch 7.900 Umstellungen. Bis Jahrgang 1964 fehlen weitere 9.415, bis 1970 weitere 9.726. Das ergibt knapp 36.400 alte Führerscheine, die nicht rechtzeitig ersetzt wurden – obwohl die Fristen in diesen Fällen bereits abgelaufen sind.
Auch Besitzer von Karten-Führerscheinen betroffen
Auch für Besitzer eines Kartenführerscheins gelten klare Umtauschtermine. Wer ein Exemplar aus den Jahren 1999 bis 2001 besitzt, muss dieses bis spätestens 19. Januar 2026 eintauschen. Wer vor 1953 geboren wurde, hat noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Betroffen davon sind in Ostholstein über 84.000 Menschen. Der Kreis rechnet deshalb mit weiteren Verzögerungen – und möglichen Bußgeldern, weiß der „shz“.
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Trotz Fristversäumnis kann der Führerschein weiterhin bei der Führerscheinstelle des Kreises umgetauscht werden. Notwendig sind der alte Führerschein, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie ein gültiger Ausweis oder Reisepass. Wichtig: Die Fahrerlaubnis bleibt auch dann bestehen, wenn der Führerschein selbst abgelaufen ist. Entscheidend ist das gültige Dokument – nicht die Fahrberechtigung an sich.
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