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Camping-Desaster nach Gebraucht-Kauf – schlimme Entdeckung trotz TÜV! „Nervlich am Ende“

Es war der größte Traum dieser begeisterten Camperin. Endlich einen eigenen Wohnwagen, doch dann tappt sie in die Camping-Falle.

© IMAGO/UIG

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Ein lang ersehnter Traum sollte für diesen Camping-Liebhaber endlich in Erfüllung gehen. Doch alles kommt ganz anders als gedacht. In einer beliebten Facebook-Gruppe berichtet die Camperin offen und verzweifelt von ihrem Erlebnis.

Der gebrauchte Camping-Wohnwagen, den sie vor gerade einmal zwei Wochen gekauft hatte, entpuppte sich beim Abholen als technisches Desaster, trotz angeblich bestandener TÜV-Prüfung.

Camping-Traum geplatzt: Mängel nach Wohnwagen-Kauf trotz TÜV

„Ich brauche Unterstützung“, beginnt sie ihren dramatischen Beitrag. Der Vorbesitzer hatte ihr nicht nur zugesichert, den Wohnwagen selbst über den TÜV zu bringen, sondern übergab ihr schließlich auch alle nötigen Unterlagen. Doch der Schein trügte und zwar gewaltig. Als sie das Camping-Fahrzeug schließlich in Empfang nehmen wollte, offenbarte sich ein regelrechter Albtraum technischer Mängel.

Der Dämpfer oder das, was davon noch funktionierte war vollkommen trocken. „Kein Tropfen Fett“, beschreibt sie fassungslos. Eine schützende Manschette fehlte vollständig, und das vorhandene Fett sei so trocken gewesen, dass es nicht einmal mehr an den Fingern haften blieb. Doch das war längst nicht alles. Das Bremslicht flackert unregelmäßig, ein Blinker funktioniert gar nicht mehr, die Positionsleuchten sind komplett ausgefallen und selbst die Feststellbremse scheint ihren Dienst vollständig verweigert zu haben.

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Camping-Fan erhebt schwere Vorwürfe gegen TÜV und Verkäufer

Ein sicherer Betrieb des Wohnwagens ist bei allen Mängeln wohl kaum vorstellbar. „Ich bin nervlich am Ende“, schreibt die Camperin, „das ist doch mein Traum.“ In den Kommentaren zum Beitrag zeigen sich viele Mitglieder der Gruppe empört über das Geschehen. Einige fordern sie sogar auf, den Kauf sofort rückgängig zu machen. „Vom Kauf zurücktreten“, schreibt ein Nutzer . „So hätte der Wagen nie und nimmer eine Plakette bekommen dürfen. Das ist Urkundenfälschung!“


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Ein anderer nennt es einen „klaren Fall von Gefälligkeits-TÜV“ und rät dringend dazu, den Prüfer zu melden, um ihm „das Handwerk zu legen“. Andere Stimmen mahnen jedoch zur Vorsicht und empfehlen einen pragmatischeren Umgang mit der Situation. Ein erfahrener Camping-Nutzer weist darauf hin, dass bei einem erreichten Blockierwert der Bremse aus technischer Sicht keine Beanstandung mehr nötig sei.

Der Prüfer habe lediglich den Hinweis gegeben, dass die Bremse nachgestellt werden müsse. Doch was bleibt, ist das Gefühl eines massiven Vertrauensbruchs, gegenüber dem Verkäufer ebenso wie gegenüber der Prüfgesellschaft.