Was zwei Mädchen (16,17) am Sonntagmittag (28. Mai) in einem Bus am ZOB in der Adenauerallee in Hamburg erleben mussten, macht fassungslos.
Die beiden Mädchen waren schockiert und gingen sofort zur Polizei in Hamburg. Nun suchen die Beamten nach dem Täter.
Hamburg: Hitlergruß mitten in der Stadt
Nach derzeitigen Erkenntnissen befanden sich die beiden Mädchen im Steindamm und wollten in den Bus der Linie X80 einsteigen. Kurz bevor sie zusteigen konnten, wurden die Türen anscheinend unmittelbar vor ihnen vom Busfahrer geschlossen, teilte die Hamburger Polizei.
Anschließend fuhr der Bus nach einiger Wartezeit in Richtung ZOB ab. Die Jugendlichen liefen nun parallel zum Bus mit, um in diesen an der Haltstelle am ZOB in der Adenauerallee einsteigen zu können.
+++ Wetter in Hamburg: Volle Ladung Sonne – doch kommt bald der nächste Regenschauer? +++
Auch hier blieben die Zugangstüren zunächst geschlossen und sollen vom Busfahrer erst geöffnet worden sein, als die zwei Jugendlichen angeklopft hatten. Nachdem die beiden Mädchen den Fahrer auf sein Verhalten angesprochen hatten, soll der Mann unter anderem den sogenannten Hitlergruß gezeigt haben.
Hamburg: So sieht der Busfahrer aus
Der Busfahrer wird wie folgt beschrieben: – männlich – 40-50 Jahre alt – Westeuropäische Erscheinung – 160-165 cm groß – leicht korpulent.
Die Staatschutzabteilung des Landeskriminalamtes (LKA 7) ermittelt in dem Fall. Die Polizei Hamburg bittet Zeugen und insbesondere weitere Fahrgäste des Linienbusses X80, die Hinweise geben können oder Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, sich bei dem Hinweistelefon der Polizei Hamburg unter 040-4286 56789 oder einer Polizeidienststelle zu melden.
Mehr News aus Hamburg:
- Johannes Oerding taucht plötzlich hier auf – dort hätte niemand mit ihm gerechnet
- Miniatur Wunderland Hamburg: Überraschende Neuheit – Modell-Klassiker geht’s an den Kragen
- Scooter: H.P. Baxxter macht’s offiziell! Alle haben nur Augen für seine neue Freundin
Die Strafe für den Hitlergruß in Hamburg kann Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren umfassen. (ots)