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Hamburg: Skandal-Rapper taucht vor Gericht nicht auf – wer seine Vorgeschichte kennt, wird sich nicht wundern

Hamburg: Skandal-Rapper taucht vor Gericht nicht auf – wer seine Vorgeschichte kennt, wird sich nicht wundern

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Hamburg: Skandal-Rapper „FaMo“ soll illegal Kampfhunde gezüchtet haben (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa & picture-alliance / dpa/dpaweb

Rapper „FaMo“ aus Hamburg macht eher mit Skandalen als mit Musik von sich reden. Farshad M., wie er mit bürgerlichem Namen heißt, wurde bereits im vergangenen Jahr zu einer Haftstrafe verurteilt. Er soll seine Ex-Freundin missbraucht haben.

Nach dem Urteil legte der 29-Jährige aus Hamburg Widerspruch ein. Doch nun muss er sich schon für das nächste Vergehen vor Gericht verantworten. Eigentlich. Doch zum Prozessauftakt ließ er sich gar nicht erst blicken.

Hamburg: Großer Andrang bei Gericht

Vor dem Amtsgericht in Barmbek hatten sich vor Prozessbeginn zahlreiche Interessenten versammelt. Fernsehteams, Fotografen, Zuhörer und Zeugen. Der kleine Verhandlungssaal war gefüllt bis auf den letzten Platz.

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Die Vorwürfe an den Rapper in diesem Verfahren lauten: Verstoß gegen das Hundegesetz und gefährliche Köperverletzung. Der Hund des Rappers, „Snoop“, ein Mischling aus American Pitbull Terrier und American Staffordshire, gilt nach dem Hamburger Hundegesetz als „gefährlicher Hund“.

Strenge Regeln für „gefährliche Hunde“ in Hamburg

Solche Tiere dürfen nur mit Erlaubnis der Behörden gehalten werden. Für die Vierbeiner gelten strenge Vorschriften, etwa Leinen- und Maulkorbpflicht. Außerdem müssen die Hunde kastriert werden und dürfen sich nicht vermehren.

Doch genau das soll „FaMo“ getan haben: Er soll „Snoop“ mit einer Hündin verpaart haben, die ebenfalls als gefährliche Rasse eingestuft ist. Die neun Kampfhundewelpen, die daraufhin zur Welt kamen, soll er zu einem Preis von je 1.500 Euro verkauft haben wollen.

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Damit nicht genug: Laut Anklage soll er die Nachkommen zu früh von der Mutter getrennt haben, „wodurch die Welpen erhebliche Leiden erlitten“ und der 29-jährige zusätzlich gegen das Tierschutzgesetz verstieß.

Nachbarn aus Hamburg sammelten Beweise

Aufgeflogen war die illegale Hundehaltung durch Nachbarn, die fleißig Beweisfotos sammelten und sich beim Vermieter beschwerten. So kam auch eine Mitarbeiterin des Vermieters zum Gericht, um als Zeugin auszusagen.

Da das nicht ging, schilderte Christina B. (50) den Fall bereitwillig den anwesenden Medienvertretern und auch MOIN.DE: „Nachbarn machten uns darauf aufmerksam, dass in der Wohnung Hunde gehalten wurden. Deshalb war ich zweimal vor Ort.“

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In der nur 40 Quadratmeter großen Wohnung sei sie auf verheerende Zustände gestoßen. Außerdem sei der Rapper selbst nicht einmal der Mieter, sondern sein Bruder. Was Christina B. vorfand, veranlasste sie dazu, die Behörden einzuschalten.

Hamburg: „Da wurde es unangenehm“

„Irgendwelche Leute, wohl Freunde von dem Mann („FaMo“), hatten die klitzekleinen Welpen auf ihren Armen. Ich fragte, wo denn die Hundemutter sei. Er meinte, die käme zweimal am Tag.“

Und weiter: „Außerdem beschwerten sich Nachbarn, dass sein Rüde unangeleint in der Wohnanlage herumliefe. Wir haben den Hauptmieter abgemahnt, dass er die Wohnung nicht einfach seinem Bruder überlassen und dort Hundehaltung betreiben darf.“

Es kam noch zu einem zweiten Besuch, bevor die Behörden einschritten: „Da wurde es unangenehm“, erzählt Christina B. „Der Mann („FaMo“) sagte, ich sei daran schuld, dass die Tiere jetzt nicht mehr da sein dürfen. Das hat er mir persönlich angelastet. Er hat nicht verstanden, dass ich als Vermieter so handeln musste.

Angriff auf Beamten in Hamburg

Als der Hundekontrolldienst dem Rapper einen Besuch abstattete, soll er sich der Kontrolle widersetzt haben, indem er die Tür aufriss und mit gebeugter Haltung auf einen der Beamten zurannte und diesem den Kopf in den Bauch rammte.

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Neben seiner kriminellen Laufbahn hat „FaMo“ in der Vergangenheit auch mit seinen Texten, die voller Gewalt und frauenfeindlicher Zeilen sind, für Wirbel gesorgt. Dass der Prozess viel Aufmerksamkeit auf sich zieht, ist klar.

Gericht in Hamburg wartet vergeblich auf Rapper

Doch auf den Angeklagten wartet man vergeblich. Gleich zu Beginn der Verhandlung gibt sein Verteidiger bekannt, dass Fahrad M. Corona-Symptome gezeigt habe. „Husten und belegte Stimme“, sagt der Anwalt.

Sein Mandant sei aktuell bei einem Arzt, der dem Gericht ein Attest ausstellen müsse, das die Verhandlungsunfähigkeit des Rappers bestätigt. Die Richterin nickt. Wenn das nicht geschehe, wolle man den Angeklagten polizeilich vorführen lassen.

Ob der Rapper das nächste Mal freiwillig oder in Begleitung der Beamten erscheint? Es bleibt spannend.