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Hamburg: Polizei prügelte Radfahrer zu Boden und ließ sie verletzt liegen – unglaublich, wie lange das vertuscht wurde

Hamburg: Polizei prügelte Radfahrer zu Boden und ließ sie verletzt liegen – unglaublich, wie lange das vertuscht wurde

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© picture alliance / Daniel Bockwoldt/dpa

Hamburg, meine Perle: Warum die Stadt so einzigartig ist

Mit über 1,8 Mio. Einwohner ist Hamburg die zweitgrößte Stadt Deutschlands. Außerdem kommen rund sieben Mio. Touristen pro Jahr in die Hansestadt. Doch was macht die Stadt so beliebt und einzigartig?

Fünf Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Polizei die Rechtswidrigkeit einer Gewaltanwendung gegen zwei Radfahrer anerkannt. Das Verwaltungsgericht bestätigte auf Antrag der beiden Betroffenen die Rechtswidrigkeit in zwei Urteilen.

Eine weitere rechtliche oder gar strafrechtliche Wertung des Polizeieinsatzes in Hamburg sei damit nicht verbunden, sagte ein Sprecher des Gerichts. Verwaltungshandeln könne aus ganz unterschiedlichen Gründen rechtswidrig sein, manchmal reichten formale Fehler.

G20 in Hamburg: Zwei Personen vom Rad gerissen

Die damals 28-jährige Frau und der 32-jährige Mann seien in der Nacht zum 8. Juli 2017 auf der Straße Holstenglacis unterwegs gewesen, teilten die Anwälte der Kläger mit. Auf ihrem Nachhauseweg hätten sie eine nicht geschlossene Polizeiabsperrung passieren wollen.

Die sächsischen Beamten hätten sich den Radfahrern in den Weg gestellt und die Frau so vom Fahrrad gerissen, dass sie sich einen Arm gebrochen habe. Die Polizisten hätten sie an einer Verkehrsinsel verletzt zurückgelassen. Der um Hilfe rufende 32-Jährige sei abgedrängt und mehrfach geschlagen worden.

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Daten und Fakten über Hamburg:

  • Hamburg ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
  • Hamburg ist mit rund 1,9 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und die drittgrößte im deutschen Sprachraum.
  • Das Stadtgebiet ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert, darunter mit dem Stadtteil Neuwerk eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.

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Bei einem Erörterungstermin im Mai 2022 habe das Gericht einen Vergleich angeregt, hieß es. Die Kläger hätten das abgelehnt und eine öffentliche Beweisaufnahme gefordert. Dem sei die Polizei nun zuvorgekommen, indem sie den Anspruch der Kläger in beiden Verfahren anerkannt habe. Die Polizei erklärte ihrerseits, dass eine weitere Aufklärung des Sachverhalts durch Zeugenvernehmungen nicht zu erwarten sei.

G20 in Hamburg: Olaf Scholz leugnete Polizeigewalt einst

Das Gericht wies darauf hin, dass das Handeln der sächsischen Beamten der Hamburger Polizei zuzurechnen sei. Hamburg hatte damals Polizeiverstärkung aus anderen Bundesländern angefordert.

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Die Polizei bestreitet seit Jahren Gewaltanwendung beim G20-Gipfel in Hamburg, obwohl zahlreiche Berichte dagegen sprechen. Der damalige Bürgermeister von Hamburg, Olaf Scholz, sagte 2017: „Polizeigewalt hat es nicht gegeben“. Beschwerden und Verfahren gegen Beamte führten massenweise ins Leere. (dpa/rg)