Vor zwei Jahren sorgte ein Raub bei der Haspa Hamburg in Norderstedt für Aufsehen! Die bisher unbekannten Täter kamen mit der Beute aus mehr als 600 Schließfächern davon. Die Betroffenen verloren auf einen Schlag nicht nur ihr Bargeld, sondern auch Gold und Schmuck.
Die Kunden von Haspa in Hamburg fordern eine Entschädigung. Diese wurde ihnen zwar zugesprochen, aber passt ihnen so gar nicht in den Kram…
Haspa Hamburg-Raub vor Gericht
Auf eine gütliche Einigung mit den Klägern will sich die Hamburger Sparkasse (Haspa) nach dem spektakulären Aufbruch von mehr als 600 Schließfächern einer Filiale in Norderstedt am Mittwochmorgen (19. April) nicht einlassen.
Die Haspa geht von elf Millionen Euro Schaden aus und bietet den Kunden je Schließfach maximal 40 000 Euro Entschädigung. Der Anwalt der ersten Kläger spricht von eher 40 Millionen Euro.
Bei der Verhandlung von drei Fällen geht es wesentlich um die Frage, ob die Haspa bei der Sicherung des Tresorraums Pflichten verletzt hat. Wenn das der Fall sei, folge daraus eine Schadensersatzpflicht über die von der Haspa angebotene Summe hinaus, sagt der Vorsitzende Richter Christoph Ruholl.
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Schon in einer ersten Einschätzung hatte die Kammer auf einen früheren ähnlichen Einbruchsversuch in eine Haspa-Filiale in Altona verwiesen. Das hätte zu verbesserten Sicherheitsvorkehrungen in Norderstedt führen müssen. „Wir fragen uns, wie es passieren konnte, dass der Bewegungsmelder im Tresorraum nicht angeschlagen hat“, sagt Ruholl.
Haspa Hamburg muss schwere Vorwürfe einstecken
Der Anwalt der Haspa sagt, man habe nach dem Vorfall in Altona einen verbesserten Bewegungsmelder eingebaut, der bei einem Manipulationsversuch einen Alarm auslöse. Warum das dann nicht geschah, könne man sich auch nicht erklären. Die Kammer sehe darin eine Pflichtverletzung, erwidert Ruholl. Der Anwalt hielt entgegen, die Tat habe „in gewisser Weise Hollywoodcharakter“. Kunden und Haspa seien Opfer von Schwerverbrechern gewesen. Bei der Sicherheit komme es auf das Gesamtkonzept an. Und das sei ausreichend gut gewesen.
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Hennemann lässt das nicht gelten und wirft dem Unternehmen vor, nur einfachste Sicherheitstechnik eingebaut zu haben. Nach Altona hätten „alle Alarmglocken schrillen müssen“. Schon ein Körperschallsensor hätte die Tat verhindern können. „Hier hätten die Täter auch zwei Tage eine Party feiern können“, hält Hennemann den Verantwortlichen vor.
Haspa Hamburg-Kunden stellen Forderungen
In den jetzt verhandelten Fällen soll eine Entscheidung am 14. Juni verkündet werden. Ein 67 Jahre alter Mann verlangt zum Beispiel 150 000 Euro zurück. Diesen Betrag hatte er als Bargeld in einem Schließfach in der Norderstedter Filiale deponiert. Er habe das Geld eigentlich mit nach Hause nehmen wollen, weil die Haspa ein Verwahrentgeld (Strafzinsen) für sein Guthaben oberhalb von 50 000 Euro verlangt habe. Ein Mitarbeiter der Haspa habe ihn gewarnt, das sei zu unsicher, und das Schließfach als Alternative angeboten.
In einem anderen Fall geht es um Bargeld in Höhe von mindestens 25 000 Euro sowie Goldbarren und Goldmünzen.