Hamburg.
Man sieht vielleicht ein Foto irgendwo, sieht einen Beitrag im Fernsehen oder verliebt sich direkt im Tierheim: Manche Tierfreunde aus Hamburg verlieren ihr Herz an eine bestimmte Rasse Hund. In der Regel macht man sich dann auf die Suche nach jemandem, der einem so einen Vierbeiner verkaufen kann. Sei es ein Tierheim oder ein verantwortungsvoller Züchter.
Doch die Stadt Hamburg schränkt ein, welche Art Hund du haben darfst – und welche nicht. Und selbst wenn, dann musst du strenge Richtlinien akzeptieren. MOIN.DE klärt auf.
Hund in Hamburg: Diese Rasse gilt als gefährlich
Es gibt eine ganze Liste von Hunderassen, die von der Stadt als gefährlich eingestuft werden und deshalb nicht gezüchtet oder kommerziell gehandelt werden dürfen. Dazu gehören Bullterrier, Pitbulls, Staffordshire Bullterrier – und auch die beliebten Staffordshire Terrier.
Von den einen als „Kampfhund“ bezeichnet, sind sie für viele andere Hundefreunde eher „Knutschkugeln“. Das Problem ist aber: Staffordshire Terrier beißen vielleicht nicht öfter als andere Rassen, jedoch sehr viel kräftiger zu. Statt zu leichten bis mittelschweren Verletzungen kommt es bei Beißattacken mit diesen Hunderassen immer wieder sogar zu Todesfällen.
Das musst du tun, wenn du sie halten willst
Die Behörden in Hamburg stellen klare Forderungen an jeden, der einen „gefährlichen Hund“ halten will. Wer sich nicht an diese Regeln hält, kann Ärger mit dem Gesetzgeber bekommen. Und das kann teuer werden – der Hund kann den Haltern zudem weggenommen werden.
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Zuerst einmal darf „keine Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum Dritter“ bestehen, dann muss „die Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters“ ohne Zweifel bestehen und derjenige muss nachweisen, dass „ein besonderes Interesse an der Haltung des gefährlichen Hundes besteht“.
Das Tier muss außerdem operativ kastriert und nachweislich gechipt sein, eine Haftpflichtversicherung besitzen und eine „von der zuständigen Behörde anerkannte Hundeschule besucht“ haben.
Viele Gedanken, die man sich vor dem Kauf machen muss
Das sind die Voraussetzungen, um einen sogenannten Kampfhund überhaupt nur im Hunderegister anmelden zu können. Ohne diese Anmeldung ist die Haltung illegal. Und die Anmeldung kann durchaus auch abgelehnt werden. Mit diesem Risiko muss man sich auseinandersetzen, bevor ein Listenhund angeschafft wird.
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Sollte ein Halter die Erlaubnis bekommen, einen Hund wie einen Staffordshire Terrier zu halten, muss das Tier stets eine Leine tragen, in der Öffentlichkeit auch einen Maulkorb.
Der Hundebesitzer muss zudem immer die Bescheinigung dabeihaben, die beweist, dass er seinen Hund ganz legal halten darf.
Wenn ein Hundesitter engagiert wird, weil der Besitzer in den Urlaub fährt oder auf eine Dienstreise muss, muss der Aufpasser ebenso geeignet sein, mit gefährlichen Hunden umzugehen, wie der Besitzer.
Muss es unbedingt ein Listenhund sein?
Übrigens sind nicht nur die genannten Rassen von diesen strengen Regeln betroffen, sondern auch Kreuzungen aus diesen! Und eine ganze Reihe weiterer Rassen (Mastiffs, Rottweiler u.a.) gilt für die Behörden erst einmal als prinzipiell gefährlich, bis die Besitzer mit ihren Tieren einen Wesenstest bestehen, um das Gegenteil zu beweisen.
So niedlich mancher Hundefreund also Staffordshire Terrier oder Pitbulls findet – vielleicht ist es doch die bessere Idee, nach einer anderen Rasse oder einem süßen Mischling zu schauen. Im Tierheim warten viele Hunde, die dringend ein liebevolles Zuhause brauchen!