Wenn man an Tierheime denkt, schießen einem oft direkt Vierbeiner wie Hunde und Katzen in den Kopf. Sie warten in Hamburg und an jedem anderen Ort darauf, einen Lebensplatz bei einer passenden Familie zu bekommen oder ihren Lebensabend in Frieden verbringen zu können.
Doch das Tierheim Hamburg kümmert sich auch um zahlreiche andere Tiere und setzt sich neben anderen Tierschützern für wichtige Themen rund um den Schutz von Tieren ein. Und eine Art ist gerade besonders gefährdet und benötigt dringend Beachtung, bevor es für zahlreiche Tiere zu spät ist…
Tierheim Hamburg spricht Warnung aus
Mit dem März beginnt der Frühling. Damit beginnen nicht nur Pflanzen und Wiesen wieder zu blühen und die Sonne zu scheinen, auch Vögel und sämtliche Wald- und Wiesentiere kommen aus ihren (Winter)-Unterschlupfen.
Und genau diese gilt es zu schützen, findet auch das Tierheim Hamburg in der Süderstraße. Der Frühling bedeutet für den Menschen nämlich, sich Haus und Garten vorzunehmen und alles wieder auf Vordermann zu bringen. Ein starker Heckenschnitt ist bis zum 30. September gesetzlich verboten, erinnert der Tierschutzbund zu diesem Anlass. Ein Verstoß kann laut Bundesnaturschutzgesetz bis zu 10.000 Euro Bußgeld bedeuten. Auch der Hamburger Tierschutzverein teilt die wichtige Warnung in den sozialen Medien öffentlich.
Tierheime in Hamburg und dem Rest von Deutschland appellieren
„Leider wird das Heckenschnittverbot vielerorts noch immer zum Anlass genommen, die Hecken und Sträucher kurz vor der Brutzeit kahlzuschneiden“, schreibt der Tierschutzbund und weiter, „dadurch wird unseren heimischen Wildtieren noch mehr von ihrem ohnehin schon geringen Lebensraum genommen. Ein Kahlschlag ist grade vor dem Hintergrund der zurückgehenden Artenvielfalt unverantwortlich.“
Während die Tiere ihre Jungen aufziehen, sind ohnehin nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Vor dem Schnitt sollte die Hecke überprüft werden – wer einen Nistplatz entdeckt, darf sich an der Hecke nicht bedienen und muss seinen Schnitt verschieben. Die Störung des Brutplatzes ist nämlich offiziell verboten.
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„Wer den Vögeln über den Verzicht auf einen Kahlschlag hinaus helfen möchte, kann im Garten oder auf dem Balkon Nistplätze schaffen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Vogelnistkästen“, weisen die Tierschützer hin. Im Frühling sollte also dringend Rücksicht darauf genommen werden.