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Aida: Storno-Ärger statt Reise-Freude! Urlauber vor vollendete Tatsachen gestellt – Rechtsanwalt klärt auf

Schock bei einigen Aida-Urlaubern! Die Rederei sagt plötzlich die gebuchte Reise ab. Ein Fachanwalt klärt auf: Diese Recht haben Urlauber.

Aida – Storno-Ärger statt Reise-Freude!
© IMAGO / Westend61, IMAGO / Martin Wagner

Aida: Fünf spannende Fakten über den Kreuzfahrt-Riesen

Kreuzfahrten sind bei Passagieren beliebt, da sie einen Rundum-Sorglos-Urlaub bieten. Einer der bekanntesten Kreuzfahrt-Anbieter ist Aida Cruises. Wir präsentieren Dir die fünf spannendsten Fakten über den Kreuzfahrt-Riesen.

Die Kreuzfahrt ist bereits gebucht und von Monat zu Monat steigt die Vorfreude. Doch dann der Schock: Die Reederei sagt die Reise ab. So ist es nun einer Aida-Urlauberin geschehen. Verzweifelt sucht sie nach Hilfe bei anderen erfahrenen Kreuzfahrt-Gästen.

Da sitzt der Frust erst einmal tief. Eine Entschuldigung oder angebotene Ersatzleistungen seitens Aida Cruises – Fehlanzeige! Gegenüber MOIN.DE klärt ein Anwalt auf, welche Möglichkeiten, Kreuzfahrern in diesen Fällen bleiben.

Aida: Absage der Reise schockt Kunden

Dieser Fall verblüfft selbst langjährige Aida-Kunden. Das Unternehmen informiert eine Kundin, dass ihre gebuchte Reise im Herbst abgesagt werden müsse, da der geplante Wechselhafen entfällt. Ein anderer Einstieg wird ihr nicht geboten. Es bleibt: Umbuchen auf eine andere Kreuzfahrt im selben Preissegment oder eine kostenlose Stornierung.

Bei der betroffenen Frau herrscht Fassungslosigkeit. Doch es kommt sogar noch heftiger! Andere Aida-Reisen im selben Zeitraum sind mittlerweile deutlich teurer geworden, sodass ein Umbuchen ohne Aufpreis gar nicht mehr möglich ist. Im Gespräch mit unserer Redaktion klärt ein Fachanwalt auf.

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Aida: Diese Rechte haben Urlauber

„Der Veranstalter kann nur in einem sehr engen Rahmen von der Kreuzfahrt zurücktreten“, weiß der Hamburger Rechtsanwalt und Spezialist für Reiserecht Oliver Matzek-Wieben. Dafür bräuchte es „außergewöhnliche Umstände“, welche die gesamte Reise verhindern würden. Durch den bloßen Entfall eines Hafens sei dies jedoch nicht gegeben.


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Der betroffenen Frau stehen ganz klare Rechte zu. Rechtsanwalt Matzek-Wieben erklärt: „Die Reisenden müssen den Reisepreis zurückbekommen. Weiter können sie Schadensersatz verlangen, zum Beispiel für Stornokosten für gesondert gebuchte Flüge.“ Auch ein „Anspruch auf Ausgleich wegen entgangener Urlaubsfreude“ besteht. Dieser umfasse im Regelfall 50 Prozent des Reisepreises.

Der Frau hätte es bereits gereicht, wenn sie stattdessen in einem anderen Hafen ihre reise beginnen könnte. Dies sei ihr jedoch, nach eigenen Angaben, von Aida Cruises verwehrt worden.