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Aida: Verbot an Bord sorgt für Zündstoff unter Urlaubern – „Finde ich diskriminierend“

Aida-Urlauber sind aufgebracht! Die Pack- und Verbotsliste der Reederei wirft Fragen auf. Vor allem ein Punkt löst eine heftige Diskussion aus.

© IMAGO / Udo Gottschalk

Fünf Dinge, die du noch nicht über Aida wusstest

Seit 1996 schippern die Aida-Kreuzfahrtschiffe über die Weltmeere. Wir haben fünf Fakten gesammelt, die du noch nicht über Aida wusstest.

Eine Aida-Reise sollte gut geplant sein. Um das zu erleichtern, stellt die Reederei ihren Passagieren eine Packliste zur Verfügung. Auf dieser sind alle Dinge aufgeführt, die man auf seiner Kreuzfahrt benötigen könnte.

Aber auch was die Aida-Gäste nicht mit an Bord bringen dürfen, ist auf der Liste festgehalten. Einige Punkte stoßen den Urlaubern auf – besonders einer sorgt aber für eine hitzige Diskussion!

Aida-Packliste stößt bitter auf

Die Packliste der Aida Cruises wirft bei Kunden einige Fragen auf. Vor allem der Teil mit den verbotenen Gegenständen sorgt bei Passagieren für Ärger. Aufgeführt ist dort beispielsweise ein Föhn. Auf den Kabinen befinden sich zwar Haartrockner, doch viele würden gern ihren eigenen mitbringen.

Besonders ärgerlich: Einigen Aida-Kunden wird das gestattet, anderen strengstens untersagt. „Im Reisebüro hat man uns gesagt, Glätteisen nicht erlaubt, einen Föhn darf man mitnehmen“, lässt eine Frau auf Facebook die Community wissen. Andere berichten jedoch davon, dass man ihnen bei der Buchung sagte, man solle den eigenen Haartrockner bitte zu Hause lassen. Für noch mehr Diskussion sorgt allerdings ein anderer Punkt auf der Liste…

+++ Aida: Vollkommen rücksichtlos! Rüpel-Rentner werfen jeden Anstand über Bord +++

Aida: Urlauberin findet Verbot diskriminierend

Dass Drogen an Bord verboten sind, dürfte eigentlich niemanden überraschen – aufgrund der neuen Cannabis-Regelung kommen die ein oder anderen Urlauber in der Thematik dann aber doch durcheinander. Was ist jetzt erlaubt und was nicht? Cannabis bleibt an Bord verboten. Vor allem stößt Urlaubern aber ein Zusatz auf: „Auch wenn dies zu medizinischen Zwecken verschrieben wurde“. Man gewährt bestimmten Personengruppen also keine Möglichkeit auf eine Aida-Kreuzfahrt.

„Mit dem Cannabis mit ärztlicher Verordnung als Medikament finde ich schon diskriminierend. […] Sämtliche Medikamente spielen keine Rolle, aber Cannabis in Tabletten-Form vom Arzt verordnet als Schmerztherapie nicht. Tut mir leid, ich finde das nicht in Ordnung. Mein Vater würde so gern noch eine Kreuzfahrt machen. Dass es durch manche Länder verboten ist und somit manche Routen – ok aber grundsätzlich?!“, schreibt eine aufgebrachte Kreuzfahrt-Liebhaberin.


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Ihren Ärger können nicht alle nachvollziehen, doch suchen nach einer Lösung. „Andere Medikamente spielen auch eine Rolle und man muss sie genehmigen lassen. Es zählen halt die Länder-Vorgaben, wo man hinreißt. Man kam vieles regeln“, schlägt eine Frau beispielsweise vor.