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Aida und „Mein Schiff“: Platzen zahlreiche Reisen? Urlauber könnten in die Röhre gucken

Es wird wieder gestreikt, dieses Mal an Flughäfen. Wie das deine Aida oder „Mein Schiff“ Reise beeinträchtigen könnte, erfährst du hier.

aida und "mein schiff"
© IMAGO / Marc John / IMAGO / Martin Wagner / moin.de Redaktion

Kreuzfahrten: Diese Ziele sind besonders beliebt

Für viele Urlauber sind Kreuzfahrten die perfekte Art zu Reisen. Laut einer "Statista"-Umfrage ist unter deutschen Urlaubern die Karibik ein sehr beliebtes Reiseziel.

Es wird mal wieder fleißig gestreikt in Deutschland. Dieses Mal sind sämtliche große Flughäfen davon betroffen und tausende Flüge stehen auf dem Spiel.

Doch was ist mit den Leuten, die eine Aida, „Mein Schiff“ und Co. Reise gebucht haben und es nicht mehr rechtzeitig zum Ablege-Hafen schaffen? Das erfährst du hier.

Aida und „Mein Schiff“: Was, wenn man das Schiff verpasst?

Eine Kreuzfahrt, die ist lustig, eine Kreuzfahrt, die ist schön. Außer es wird mal wieder gestreikt und man schafft es erst gar nicht zum Ablege-Hafen von Aida, „Mein Schiff“ und Co. Genau das droht jetzt tausenden Urlaubern. Denn am Mittwoch (7. Februar) und am Donnerstag (8. Februar) legen das Bodenpersonal der Lufthansa ihre Arbeit nieder. Betroffen sind die Flughäfen Frankfurt am Main, München, Hamburg, Berlin und Düsseldorf.

+++ Aida: Kreuzfahrtschiff legt ab – doch die Fahrt verläuft anders als gedacht +++

Zahlreiche Flüge werden gestrichen. Und bei denen, die trotz Streik stattfinden, ist mit Verspätung zu rechnen. Daher wird es eng für diejenigen, die eigentlich auf den Flug angewiesen sind, um auf ihr Kreuzfahrtschiff zu gelangen. Was passiert also, wenn Urlauber ihr Schiff aufgrund des Streiks verpassen? Moin hat beim Verbraucherschutz nachgehakt.

Aida und „Mein Schiff“: Diese Rechte haben Urlauber

Viele Urlauber haben direkt eine Pauschalreise bei Aida oder „Mein Schiff“ gebucht – also Flug und Kreuzfahrt in einem. Laut dem Verbraucherschutz Hamburg haben Pauschal-Urlauber noch einmal Glück im Unglück gehabt. Denn in diesem Fall sei es die Verantwortung des Reiseveranstalters, dafür zu sorgen, dass der Passagier noch rechtzeitig das Schiff erreicht. Das ginge zum Beispiel, indem der Flug auf eine andere Airline oder einen anderen Flughafen umgebucht wird.


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Schlechte Karten haben allerdings diejenigen, die Kreuzfahrt und Anreise separat gebucht haben. „Dem Kreuzfahrtunternehmen ist das dann erstmal egal“, sagt eine Sprecherin des Hamburger Verbraucherschutzes im Gespräch mit Moin. Eine Möglichkeit sei es hier, zu schauen, ob man an einem späteren Hafen auf die Aida oder „Mein Schiff“ dazu steigen kann. Den Kostenaufwand muss man erstmal aber selbst tragen. Beziehungswiese müsse man sich hier an die streikende Fluggesellschaft wenden, und mit denen abklären, was es für Alternativen gibt.

Auch eine Reiserücktrittsversicherung würde laut des Hamburger Verbraucherschutzes im Falle eines Streiks wenig bringen. Denn diese greift in erster Linie, wenn ein Urlauber kurz vorm Antritt der Reise schwer erkrankt und deshalb zu Hause bleiben muss.