Eine Kreuzfahrt ist kein günstiges Vergnügen. Selbst wer zwischen Rabatten stöbert oder ein Last-Minute-Angebot ergattert, hat noch einige Aufwände drumherum. Es gibt bei Aida und Co. zwar Bord-Angebote, mit denen sich einiges sparen lässt, doch auch für Landausflüge und andere Unterhaltung wird an der ein oder anderen Stelle zur Kasse gebeten.
Und an Bord zu kommen ist auch nochmal mit Investition verbunden: Kosmetik, passende Kleidung und natürlich der Koffer selbst. Und der hat den Transport im Fall einer Aida-Reisenden nicht überstanden (wir berichteten). Sie ist sicher nicht die Einzige, der jetzt theoretisch Geld zusteht… Experten klären im Gespräch mit MOIN.DE dazu auf!
Aida: Schadensersatz steht Geschädigten zu
Eine Urlauberin hat genau das erlebt: Ihr Koffer ist durch die Hände von Aida-Mitarbeitern beschädigt worden. Nach Rücksprache mit Aida und Reklame-Anträgen gibt es immerhin etwas als Entschädigung.
Aber den Schadensersatz gibt es nur in Form von Guthaben! Ist das überhaupt rechtens? MOIN.DE hat mit Experten von der Verbraucherzentrale gesprochen. Wie sich herausstellt, müssen sich Geschädigte damit tatsächlich nicht zufriedengeben.
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Aida: Bordgutscheine müssen nicht akzeptiert werden
„Es ist prinzipiell nicht verboten, Schadensersatzzahlungen in Form von Gutscheinen anzubieten“, erklärt Alina Menold von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Die Betroffenen sind jedoch nicht gezwungen, diese anzunehmen.“
Zwar wird es eher keinen Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz geben, doch der Gutschein kann abgelehnt und die Zahlung in Form von Geld verlang werden. Auch Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt: „Wird der Koffer durch die Mitarbeiter beschädigt, so steht dem Reisenden ein Schadenersatz in Geld zu.“
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Sie sagt weiter: „Auf Bordgutscheine müssen sich die Passagiere, wenn die Reederei den Schaden anerkennt, nicht einlassen.“ Aber Achtung: Reisende müssen die Beweise sichern, um eine Beschädigung durch die Reederei nachweisen zu können.
Außerdem fällt der Schadensersatz nicht immer ganz so happig aus. Julia Rehberg erklärt, dass beim Schadensersatz nicht der Neuwert des Koffers zu erstatten ist, es stattdessen einen Abzug „neu für alt“ gibt. „Das ist gerade, wenn das Gepäckstück schon älter, aber noch gut in Schuss ist, sehr ärgerlich.“