Wer mit dem eigenen Auto verreist, sollte gut versichert sein. Denn nicht selten kommt es zu Pannen – gerade auf der Autobahn. Besonders zu den Ferienzeiten sieht man vermehrt Liegenbleiber, teilweise inklusive Camping-Wagen am Rand der Fahrbahn.
Gibt es kein vor und kein zurück mehr, ist das meist ein Fall für den ADAC. Doch der Service des Dienstleisters sorgt bei Camping-Liebhabern aktuell für reichlich Verwirrung. MOIN.DE hat nachgehakt.
Camping: Was passiert mit meinem Wohnwagen bei Panne?
In einschlägigen Gruppen tauschen sich die Camper gern aus, auch wenn es um Leistungen der Versicherung geht. Aktuell warnt ein Mann seine Mitcamper: „Der ADAC hat im letzten Jahr seine Kulanzregelung bezüglich des Zurückholens des Wohnwagens, wenn das Zugfahrzeug einen Schaden hat, geändert.“ Die Wirkung ist heftig.
Demnach ließe der Servicedienstleister die Wohnwagen zurück, sollten sie das Auto abschleppen müssen. Wie man dem Wohnwagen dann von Ort und Stelle bekommt, sei dem Besitzer überlassen. Das soll vor kurzem aber noch anders gewesen sein – und löst eine hitzige Diskussion unter Camping-Fans aus.
Camping: „Bin total verwirrt“
So antwortet eine Frau auf den Beitrag: „Ich habe erst auf der Messe in Nürnberg mit einem Mitarbeiter des adac gesprochen der mir versichert hat, in der plus – Mitgliedschaft sei der Rücktransport des Wowa, sofern es auf öffentlichen Straßen zum Problem gekommen sei, definitiv mitversichert!“
Ein anderer Camping-Fan schreibt aber: „Unser Wohnwagen musste letzten Sommer auch in Österreich bleiben, da der ADAC ihn nicht mit nach Deutschland schleppen wollte. Über den Schutzbrief unseres Autos haben wir dann einen Mietwagen mit Anhängerkupplung bekommen“. Kein Wunder, dass eine weitere Camperin meint: „Ich bin jetzt wirklich total verwirrt.“
ADAC klärt Camping-Wirrwarr auf
Es scheint ganz so, als mache der ADAC seine Leistung von Fall zu Fall abhängig. Jedoch gibt es eine eindeutige Regelung wie Rainer Pregla, Pressesprecher für den ADAC Schleswig-Holstein e.V., gegenüber MOIN.DE klarstellt.
„Die Bedingungen bezüglich der mitgeführten Anhänger sind in den letzten Jahren unverändert geblieben. Für geschützte Fahrzeuge (Pkw wie auch Anhänger) gilt nur dann ein Anspruch auf Leistung, wenn eine Panne oder Unfall vorliegt, also hier eine mangelnde Fahrbereitschaft des Anhängers.“
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Der Anhänger oder der Wohnwagen muss also selbst beim ADAC versichert sein und auch einen Schaden vorweisen, um abgeschleppt zu werden. Sollte der Campingwagen intakt sein, das Auto aber nicht, wird auch nur dieses vom ADAC mitgenommen.