Schätzungen zufolge leben mehr als 300.000 Deutsche vorwiegend oder dauerhaft auf einem Camping-Platz. Viele von ihnen haben keinen anderen Wohnsitz mehr – entweder weil sie es nicht wollen oder sich dies schlichtweg nicht mehr leisten können.
Solltest du in Erwägung ziehen, dich langfristig auf einem Camping-Platz niederzulassen, solltest du dich im Vorwege über die gesetzlichen Vorschriften informieren. Denn hier gibt es einiges, was zu großer Verwirrung führen kann!
Hauptwohnsitz auf dem Campingplatz
Grundsätzlich ist es laut Bundesmeldegesetz (BMG) möglich, seinen Hauptwohnsitz auf einem Campingplatz zu haben. Allerdings nur dann, wenn der Wohnwagen oder das Wohnmobil nur selten oder gar nicht bewegt wird. Zudem muss der Eigentümer des Platzes dem schriftlich zustimmen. Sollte dies der Fall sein, muss dort auch der Erstwohnsitz angemeldet werden.
Doch nicht jeder Campingplatz kommt als Dauerlösung infrage. Die Gemeinde muss einen Bebauungsplan des Gebiets vorlegen. Liegt der entsprechende Campingplatz in der Nähe eines Wohn- oder eines Mischgebiets, sind die Chancen hoch, dass hier der Hauptwohnsitz eines Campers angemeldet werden darf. In einem reinen Erholungsgebiet ist dies meistens nicht gestattet.
Campingplatz als Zweitwohnsitz anmelden
Nicht ganz so einfach gestaltet sich die Entscheidung um einen Zweitwohnsitz auf einem Dauercampingplatz. Grundsätzlich besteht keine Meldepflicht. Es steht den Dauercampern frei, ihren Wohnwagen oder ihr Wohnmobil als Zweitwohnung anzumelden. Doch auch hier gibt es rechtliche Voraussetzungen.
Solltest du in Erwägung ziehen, deinen Dauercampingplatz als Zweitwohnsitz anmelden zu wollen, muss auch hier der Betreiber schriftlich zustimmen und eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen.
Mehr News:
- Camping: Feuerwehr warnt! Beliebte Bastelei kann tödlich enden
- Camping: Jetzt ist es raus! Das ist die härteste Konkurrenz für die Top-Plätze
- Camping: Luxus-Trend greift um sich – Chefarzt rät dringend davon ab
Ob dann zusätzlich zu den Mietkosten eine Zweitwohnsitzsteuer fällig wird, ist abhängig von der Kommune. Und auch die Ausstattung des Wohnwagens spielt eine entscheidende Rolle. Eine konkrete Beschreibung der Ausstattungsmerkmale wird ebenfalls in der Satzung der zuständigen Kommune festgehalten. So kann nicht jedes Wohnmobil oder jeder Wohnwagen kann ohne weiteres als Zweitwohnung angesehen werden.