Mehrere Jahre hatte eine Frau auf ihrem Campingplatz einen doppelten Stellplatz für ihr Domizil gemietet. Nach drei Jahren entschied sie sich dazu, die Hälfte ihres Platzes wieder zur Verfügung zu stellen – mit angeblich folgenschweren Konsequenzen.
Nun habe sie keinerlei Privatsphäre mehr und fühle sich als Dauercamperin nicht mehr wohl. Dem Betreiber scheine das ziemlich egal zu sein – angeblich würde er sogar gesetzliche Vorschriften missachten.
Camping: Wenige Zentimeter Abstand zum nächsten Stellplatz
Ihren Campingplatz beschreibt die Frau auf Facebook als Rückzugsort. Doch genau dieser werde ihr jetzt gestohlen, denn der Wohnwagen auf dem Stellplatz neben ihr sei nur wenige Zentimeter von ihrem entfernt. Mit Fotos teilt sie in dem Forum ihre unwohlen Gefühle und bittet die Camping-Gemeinde um Hilfe.
Das Fenster ihres Wohnwagens sei exakt auf das Fenster des neuen Campers ausgerichtet und der Abstand zwischen ihnen betrage nur wenige Zentimeter. Bei allem, was sie in ihrem Wohnwagen jetzt tue, fühle sie sich beobachtet, erzählt sie. Nach einem angeblichen Gespräch mit dem Campingplatz-Betreiber sowie dem neuen Camper habe man egoistisch reagiert. Der Camper weigere sich, seinen Wohnwagen einige Meter nach hinten zu stellen und dem Betreiber soll die Gefühlslage der Frau völlig egal sein.
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Camping: Angebliche Missachtung von Brandschutz-Vorschriften
Doch das sei noch nicht alles. Denn auch gesetzliche Vorschriften würden missachtet werden. Denn abgesehen von der gewünschten Privatsphäre, die jedem Camper zustehe, gebe es auch Brandschutz-Regeln auf dem Campingplatz. In der Camping- und Wochenendplatzverordnung von Schleswig-Holstein heißt es: „Zelte und Wohnwagen sowie bauliche Anlagen sind so aufzustellen oder zu errichten, dass zwischen ihnen im Bereich der Brandgassen ein Sicherheitsabstand von 5 Metern, im Übrigen von 3 Metern verbleibt.“
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Bei einem Blick auf die Bilder wird schnell klar: Der Sicherheitsabstand von fünf Metern wird hier augenscheinlich nicht eingehalten. Allerdings gilt zusätzlich noch eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Bundesländern und sogar den Gemeinden. Doch eins ist klar: Wenn die Frau sich auf einem Campingplatz in Schleswig-Holstein befindet, gilt eine Abstandregelung von mindestens fünf Metern.