Spaziergänge mit Hund enden nicht selten in tragischen Unfällen und Gerangel. Manchmal ist es eine negative Begegnung, manchmal auch ausgelegte Köder und andere schlimme Dinge – dieses Mal in Lübeck.
Am Mittwochnachmittag (27. April) kam es in den Wallanlagen in Lübeck zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Hunden. Dabei hat der Besitzer vom verletzten Hund eine wichtige Sache außer Acht gelassen.
Hund in Lübeck: Auseinandersetzung beim Spaziergang
Bei der Rangelei zwischen den Tieren wurde der angeleinte Hund eines 52-Jährigen von einem anderen, nicht angeleinten Hund, gebissen. Dabei verletzte dieser sich am Hinterlauf.
Der 52-jährige Hundehalter war am Nachmittag im Bereich der Wallanlagen, zwischen Possehlstraße und Stadtgraben, in unmittelbarer Nähe der Puppenbrücke, mit seinem angeleinten dänisch-schwedischen Farmhund unterwegs.
Dort hielten sich zu diesem Zeitpunkt auch zwei Männer mit einem American Staffordshire Terrier mit hellbraunem/beigem Fell und weißer Schnauze auf.
Der Hund war nicht angeleint und rannte plötzlich auf den Hund des Lübeckers zu und griff diesen an. Den zwei Männern gelang es erst nach einiger Zeit und nur mit Mühe, den Angriff zu lösen.
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Das ist Lübeck:
- Flächenmäßig ist Lübeck die größte Stadt Schleswig-Holsteins
- Das geschlossene Stadtbild wurde 1987 von der Unesco zum Weltkulturerbe erklärt
- Die Hansestadt zählt 1800 denkmalgeschützte Gebäude
- Lübeck zählt rund 220.000 Einwohner
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Folgen für Hund und Besitzer in Lübeck
Um mögliche zivilrechtliche Ansprüche geltend machen zu können, verlangte der Halter des angegriffenen Hundes den Namen des anderen Hundehalters. Dieser teilte ihm jedoch nur einen Vornamen und eine Handynummer mit, die Polizei oder der Ordnungsdienst wurden nicht hinzugeholt. Ein Fehler, den der Geschädigte noch bitter bereuen sollte.
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Der dänisch-schwedische Farmhund wurde nur eine Stunde später zum Tierarzt gebracht, der drei Bisslöcher im rechten Hinterlauf feststellte und vor Ort behandelte.
Als der 52-Jährige anschließend Kontakt zum Halter des American Staffordshire Terriers aufnehmen wollte, stellte er bei mehreren Anrufversuchen fest, dass er unter der Handynummer niemanden erreichen konnte.
Hund in Lübeck: Hoffnung auf Hinweise
Am nächsten Tag erstattete der betroffenen Hundehalter Anzeige bei der Polizei, die nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das „Gesetz zum Halten von Hunden“ ermittelt.
Bei dem Verstoß handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Nach dem Gesetz kann ein Hund, unabhängig von der Rasse, durch die zuständige Behörde unter bestimmten Voraussetzungen auch zu einem sogenannten „gefährlichen Hund“ erklärt werden, was wiederum zusätzliche Pflichten für das Führen und Halten mit sich bringt.
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Zudem liegt möglicherweise auch noch ein Verstoß gegen die Lübecker Stadtverordnung zum Anleinzwang vor, der wiederum mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.
Sollte der Halter nicht ermittelt werden, wird der Lübecker vermutlich auf den bislang entstandenen Kosten sowie den Folgekosten sitzen bleiben. Das Polizeirevier in Lübeck sucht demnach Zeugen, die Angaben zu den Männern machen können:
- Der mutmaßliche Hundehalter war ca. 20 – 25 Jahre alt, ca. 1,70 m – 1,80 m groß und hatte dunkle kurze Haare und einen Bart.
- Er hatte einen dunklen Teint und eine sportliche Figur und sprach Deutsch mit Akzent.
- Als Bekleidung ist ein weißes Sweatshirt bekannt.
- Der männliche Begleiter sah im sehr ähnlich und unterschied sich hauptsächlich durch die dunkle Bekleidung.
Wer Hinweise hat, kann diese per Telefon (0451/ 131 2015) oder E-Mail (pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de) platzieren. (lfs)