Ein 41-Jähriger aus Rendsburg ist zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden – für den Mord an zwei Frauen. Das Landgericht in Kiel kam am Donnerstag zu dem Urteil, dass der Mann im August 2018 zunächst eine 26-jährige Frau aus Geesthacht und im September 2020 eine 40-Jährige ermordete.
Zusätzlich stellte das Gericht in Kiel die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Kiel: Erstes Opfer erst nach zwei Jahren tot entdeckt
Laut Anklage tötete der Mann das Opfer „zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier und heimtückisch“. Beide Frauen arbeiteten als Prostituierte. Sie wurden misshandelt, mit Nylons gefesselt und einer Plastiktüte über dem Kopf umgebracht.
Die Leiche der 26-Jährigen aus Geesthacht wurde wegen einer Polizeipanne erst nach dem zweiten Mord gefunden – auf dem Dachboden des Angeklagten. Das zweite Opfer, die 40-Jährige, wurde tot in ihrer Wohnung entdeckt, der 41-Jährige als ihr letzter Freier ermittelt.
Die Nebenkläger kritisierten das Vorgehen der Polizisten massiv, der zweite Mord hätte womöglich verhindert werden können.
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Das ist Kiel:
- Kiel ist Landeshauptstadt und auch bevölkerungsreichste Stadt von Schleswig-Holstein
- Hier leben rund 246.300 Menschen
- Die Stadt ist ein bedeutender Stützpunkt der Marine
- Kiel ist bekannt für den Handballverein THW Kiel und den Fußballclub Holstein Kiel
- Jährlich lockt die Kieler Woche viele Besucher an
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Kiel: 41-Jähriger bestreitet Tat
Der 41-Jährige schwieg vor Gericht. Gegenüber einer Gutachterin bestritt er die Taten, er sei kein Mörder. Die psychiatrische Sachverständige hielt ihn aber für voll schuldfähig und gefährlich für die Allgemeinheit. Es drohten Folgetaten.
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Mit seinem Urteil folgte das Schwurgericht den Strafanträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Diese hatten ebenfalls die höchstmögliche Strafe für den Angeklagten gefordert.
Der Verteidiger beantragte eine zeitlich befristete Haft – das hieße maximal 15 Jahre und die Unterbringung in der Psychiatrie. Ein Strafmaß nannte er nicht. (dpa/mae)