Muss ich mich testen lassen? Wie viele Impfungen benötige ich? Brauche ich überhaupt eine Impfung? Und meine Kinder? Wer mit der Tui Flotte „Mein Schiff“ aktuell die Meere erobern will, sieht sich vielen dieser Fragen ausgesetzt.
Mit aktualisierten Reisebestimmungen bringt Tui jetzt etwas Licht ins Dunkel und überrascht „Mein Schiff“-Reisende gleich mit einem wahren Regel-Hammer. Und der hat es in sich…
„Mein Schiff“: Nicht mehr als notwendig
Die Hamburger Reederei verfolgt bei ihren aktualisierten Reisebeschränkungen wohl eine einfache Prämisse: Sie machen nicht mehr als notwendig. Genauer, sie orientieren sich ab sofort an den Bestimmungen der einzelnen Länder.
Wenn ein Land einen Covid-19-Impfnachweis fordert, dann zieht Tui gleich – auf „Mein Schiff“ muss dann ebenfalls ein Impfnachweis vorgezeigt werden. Wenn es von der Länderseite nicht erforderlich ist, dann fragt Tui auch nicht weiter nach.
+++ Aida: Was Crew und Gäste hier getan haben, ist unglaublich +++
Damit wurde überwiegend die Impfpflicht auf den Schiffen abgeschafft. Doch es gibt Ausnahmen und dann auch noch eine zusätzliche Regel.
„Mein Schiff“: Testpflicht bleibt! Impfpflicht nur in Teilen
Weiterhin seinen Impfpass vorzeigen müssen Reisende bei „Mein Schiff“-Reisen nach wie vor in Nordamerika, Asien und auf Trans- bzw. Langzeitreisen. Das gilt dann aber nur für alle Gäste ab 12 Jahren. Auf dem Impfpass will Tui dann entweder zwei Einzelimpfungen oder eine Einzelimpfung und ein Genesen-Nachweis lesen, sonst kommt man nicht an Bord.
Auf diesen Reisen mit „Mein Schiff“ ist ein Impfnachweis erforderlich:
- Nordamerika
- Asien
- Transreisen „Gran Canaria bis Dominikanische Republik/Barbados“, „Östliches Mittelmeer bis Dubai“ und „Dubai bis Singapur“
- Langzeitreise „Karibische Inseln ab Bremerhaven“
Ohne einen wird ebenfalls abgelegt, wenn vor Reiseantritt keine zwei negativen COVID-19 Tests vorgezeigt worden sind. Ab vier Jahren sind alle Passagiere von „Mein Schiff“ aufgefordert, auf eigene Kosten einen Selbsttest und zusätzlich einen zweiten Test mit Nachweis zu machen.
Passagiere müssen dann im Gesundheitsfragebogen bereits vorab bestätigen, dass sie die Reise mit zwei negativen Testergebnissen (1. Test – 72 – 48 Stunden vor Kreuzfahrt-Check-in / 2. Test – am Anreisetag bzw. max. 24 Stunden vor Kreuzfahrt-Check-in) antreten.
„Mein Schiff“: Regeln gelten nur vorübergehend
Die aktualisierten Regeln müssen jedoch nur Passagiere beachten, die vor dem 1. Januar 2023 ihre Reise antreten. Dann sollen laut Reederei nämlich erneut neue Regeln eingeführt werden.
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Wer vor seiner Reise noch einmal auf Nummer Sicher gehen will, sollte am besten einen genauen Blick auf die Checkliste von „Mein Schiff“ werfen, um stressfrei die Meere erobern zu können.