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Nordsee: Buchungs-Schock! Traumurlaub endet im Desaster – Reiseanbieter spricht Klartext

Die gebuchte Ferienwohnung ist ein Reinfall? So ist es kürzlich einer Frau an der Nordsee ergangen. Experten von Booking.com und ein Anwalt klären auf.

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Der Urlaub ist gebucht, die Koffer sind gepackt, es sollen ein paar erholsame Tage an der Küste werden. Doch statt der hübschen Ferienwohnung wartet vor Ort eine böse Überraschung. So ist es zuletzt einer Frau an der Nordsee ergangen – ihr Schicksal schlägt hohe Wellen.

Ferienwohnungen erfreuen sich seit Jahren größter Beliebtheit. Doch was tun, wenn das gebuchte Objekt nicht die Erwartungen erfüllt? Schimmel, Dreck oder kaputte Toiletten, all das mussten Urlauber schon erleben. Für die Frau an der Nordsee-Küste war die Reise schon wieder zu Ende, bevor sie überhaupt richtig begonnen hatte. Gegenüber MOIN.DE klären Experten des Reiseanbieters „Booking.com“ und ein Anwalt auf, welche Rechte Urlaubern zu stehen.

Nordsee: Ferienwohnung ein Flop?

So hatte die Frau sich ihren Kurz-Urlaub an der Nordsee nicht vorgestellt. Es sollten ein paar erholsame Tage in Wilhelmshaven werden, doch stattdessen musste die Frau unverrichteter Dinge die Rückfahrt antreten. Das Problem: Zu der vereinbarten Schlüsselübergabe mit dem Vermieter war niemand erschienen und auch Anrufe und Textnachrichten blieben unbeantwortet. „Ich bin erschöpft und enttäuscht und bleibe auf den Fahrt-Kosten sitzen“, resümiert die Frau ihr Erlebnis.

Viele andere Urlauber zeigen sich entsetzt über die Erzählungen der Frau. Auch manch ein Vermieter an der Nordsee befürchtet, dass etwaige Negativ-Beispiele andere Touristen aus dem Ort „abschrecken“ könnte. Einige äußern Kritik an der Buchungsseite: Diese müsse entschiedener gegen solche Vermieter vorgehen. Gegenüber MOIN.DE steht das Unternehmen „Booking.com“ Rede und Antwort…

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Nordsee: „Probleme treten sehr selten auf“

„Probleme mit Unterkünften treten sehr selten auf. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass es Bedenken bezüglich einer bestimmten Unterkunft geben sollte, gehen wir der Sache immer sofort nach und können auch Unterkünfte von unserer Plattform entfernen, wenn sich herausstellt, dass sie sich nicht an unsere Bedingungen und Bestimmungen halten.“ Laut den Aussagen der Frau, werde die Ferienwohnung dennoch weiterhin auf der Seite geführt. Das Unternehmen habe weitere „Maßnahmen zur Verifizierung von Unterkunftsangeboten“ eingeleitet.


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Ihr Geld habe die Frau umgehend wieder zurückbekommen, was bleibt ist der Ärger über den entgangenen Urlaub und die Fahrt-Kosten. Doch auch diese könnte sich die Frau unter Umständen zurückholen, weiß der Hamburger Rechtsanwalt und Spezialist für Reiserecht Oliver Matzek-Wieben. „Es besteht Anspruch auf Schadensersatz, wenn zum Beispiel spontan Ersatz gebucht wird vor Ort.“ Er ergänzt: „Gelingt dies nicht, wären die unnötigen Kosten für An- und Abreise zu erstatten.“ Die Aussichten in einem Gerichtsverfahren wären gut.

Schwarze Schafe kann es auch unter Vermietern von Ferienwohnungen geben. Solche Fälle, wie hier beschrieben, seien laut Anwalt Matzek-Wieben und „Booking.com“ jedoch äußerst selten.