Jetzt ist es auch ihnen passiert. Eigentlich immer aufmerksam verfolgte ein Ehepaar Betrugsermittler im Fernsehen und lernte aus den Fehlern der anderen. Selbst aber dachten die Urlauber insgeheim, dass sie niemals auf solche billigen Tricks hereinfallen werden würden.
Doch vor ihrem Urlaub an der Nordsee kam jetzt der Schock. Auch sie sind Opfer von Betrügern geworden. Nicht nur der Urlaub fällt jetzt ins Wasser, auch das Geld ist weg. Aus ihrem Fall können auch andere Urlauber noch etwas lernen.
Nordsee: Urlauber fallen auf Betrüger rein
Eigentlich wollte es sich das Ehepaar auf der Nordsee-Insel Langeoog in einer Ferienwohnung mal wieder so richtig gemütlich machen. Darum buchten sie online auf einer Internetseite einen passenden Rückzugsort. Auf Anfrage gab es sogar noch einen Frühbucherrabatt, den die Urlauber in spe liebend gern annahmen.
Anfang Januar haben sie sich dann final für die Wohnung entschieden und umgehend den verhandelten Preis von 1089 Euro überwiesen. Ende Januar kam dann der erste Schock: Der Urlauber wurde vom Anbieter storniert. Damals noch mit dem Hinweis, dass die Rückerstattung innerhalb einer Woche auf dem Konto ist.
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Nordsee: Ferienhaus Verband warnt vor Betrügern
Wie sich aber später herausstellen sollte, wurden die Kosten nie zurückerstattet. Das Paar teilte MOIN.DE mit, dass es mittlerweile Anzeige gegen den Anbieter „lenz-anderson.com“ erstattet hat. Die Seite ist seit kurzer Zeit zudem nicht mehr aufrufbar.
Der „Verband Deutscher Ferienhaus Agenturen e.V. (VDFA)“, informiert aktuell parallel über die Betrugsseite. Auf ihrer Webseite heißt es dazu: „Die Webseite mit dem Namen Fewo-Center Lenz & Anderson gehört leider zu einer neuen Betrugsseite des international agierenden Verbrecherkonsortiums im Ferienhausbereich“.
Nordsee: Hiervor sollten Urlauber gewarnt sein
Die Opfer fühlen sich von Bank und Versicherung nach dem Fall in Stich gelassen. Wie sie MOIN.DE auf Anfrage erklärten, sollen wohl weder Reiserücktrittsversicherung noch der Online-Käuferschutz in ihrem Fall abgedeckt werden. Es ist ein Fall, aus dem nicht nur die Opfer lernen sollten.
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Auch andere Urlauber sollten bei der Buchung ihres Urlaubes auf gewisse Details achten. So empfiehlt die Verbraucherzentrale zu überprüfen, ob:
- ein vollständiges Impressum auf der Webseite vorhanden ist,
- die Unterkunft und der Anbieter auf Google Maps auffindbar sind,
- es negative Bewertungen im Internet gibt,
- legitime Gütesiegel auf der Webseite beworben werden,
- Preise auffällig günstig sind.
Im Notfall gilt dabei immer, sollte man sich beim Buchen unwohl fühlen, sollte man eher von ihr ablassen. So sollte nichts mehr bei der Suche nach dem nächsten Nordsee-Urlaub schiefgehen.