Den Deutschen sagt man bekanntlich nach, sie seien besonders diszipliniert. Doch so sehr das im Berufsleben oder Alltag gelten mag, während des Urlaubs nimmt es der ein oder andere damit gern etwas laxer. Auf einer Nordsee-Insel sollten Urlauber dabei aber aufpassen.
Die Ostfriesische Insel Langeoog gehört zweifelsfrei zu den beliebtesten Reisezielen an der Nordsee. Doch auch für Insel-Gäste gilt, dass sie sich an bestehende Regeln und Gesetze halten sollten. Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, ist es in der Praxis nicht für alle.
Nordsee-Urlauber benehmen sich daneben
Gerade im Urlaub nehmen es viele Gäste – nicht nur auf Langeoog – gern mal etwas lockerer mit der Auslegung von Regeln. Ob in St. Peter-Ording, auf Sylt oder Norderney – vielerorts lässt sich beobachten, wie Urlauber sich an der Nordsee oder Ostsee reihenweise danebenbenehmen (MOIN.DE berichtete).
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Nordsee: Polizei kontrolliert Radfahrverbot
Auf Langeoog sollten Urlauber aber aufpassen: Wie das Online-Portal „Langeoog News“ berichtet, kontrolliert die Polizei auf der beliebten Nordsee-Insel dieser Tage in der Fußgängerzone und auf Fußwegen, etwa im Bereich der Strandpromenade, ob sich Fahrradfahrer an das dort geltende Radfahrverbot halten. Zahlreiche Gäste tun dies dem Vernehmen nach nicht. Das Insel-Portal berichtet, dass die Polizei „viel zu tun“ habe.
Das kann Wiebke Baden, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund, die auch für die Nordsee-Insel Langeoog zuständig ist, so weder bestätigen noch dementieren. „Da es sich um keine Schwerpunktkontrollen handelt, erfassen wir hier nicht, wie viele Verstöße es gegeben hat“, berichtet sie auf Anfrage von MOIN.DE. Sie bestätigt hingegen, dass die beiden auf Langeoog eingesetzten Polizisten derzeit durchaus Radfahrer kontrollieren.
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Nordsee: Bei Verstößen kann es teuer werden
„Das machen die Kollegen aber als Routineaufgabe im normalen Tagesgeschäft“, so Baden. Dabei würden die Polizisten für gewöhnlich nicht zwangsläufig im Falle eines Verstoßes sofort ein Bußgeld verhängen. „Das liegt immer im Ermessensspielraum der Beamten“, so Baden.
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Sie ließ aber durchblicken, dass es in der Regel zunächst bei einer mündlichen Ermahnung bleibe. „Wer aber zum wiederholten Male erwischt wird, kann dann aber schon mal zahlen müssen“, sagt die Pressesprecherin. Und dann kann es teuer werden. Laut „Langeoog News“ müssen Radfahrer, die in der Fußgängerzone erwischt werden, 25 Euro zahlen. Wer beim Radfahrern auf einem Fußweg – etwa auf der Höhenpromenade oder dem Westerpfad – erwischt wird, muss sogar 55 Euro berappen.