Urteilsspruch an der Ostsee – wegen einer erschütternden Tat.
Im Prozess gegen einen ehemaligen Staatsanwalt hat das Landesgericht Lübeck an der Ostsee das Urteil gesprochen. Am 14. Februar verkündete das Gericht die Strafe für den Mann der – laut eigener Aussage schlafwandelnd – seinen eigenen Sohn sexuell missbrauchte.
Ostsee: Die grausame Tat
Im März 2019 missbrauchte der Angeklagte seinen eigenen Sohn (8) sexuell. „Er fasste in die Pyjamahose des Jungen, berührte dessen Geschlechtsteil und auch den Anus des Jungen“, heißt es in der Anklage. Während der Ermittlungen behauptete der Mann, er sei während der Tat schlafgewandelt.
Im Laufe des gesamten Prozesses schwieg der ehemalige Staatsanwalt zu den Vorwürfen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft forderten jeweils Freispruch in dem Fall. Die Nebenklage hingegen plädierte auf eine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs.
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Ostsee: 18 Monate auf Bewährung
„Wir gehen davon aus, dass die Tat als dysfunktionale Bewältigungsstrategie zu verstehen ist“, sagte nun Richterin von Lukowicz. Der Mann habe beruflich unter Druck gestanden, und die Ehe sei am Ende gewesen. „Der gewaltsame Missbrauch des Sohnes gab ihm für einen Moment das Machtgefühl zurück.“ Es habe sich um eine Spontan-Tat in einer Situation besonderer Belastung gehandelt, so die Richterin.
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Nun ist das Urteil an der Ostsee gesprochen. Der ehemalige Staatsanwalt bleibt ein freier Mann. Für seine Tat muss er 18 Monate auf Bewährung verbüßen. Vier Monate gelten allerdings bereits als verbüßt.