Auf der idyllischen Ostsee-Insel Rügen brodelt es derzeit ordentlich.
Doch es sieht so aus, als würden dem Antrag der Bürger an der Ostsee Steine in den Weg gelegt werden.
Ostsee: Ist das Bürgerbegehren zulässig?
In unmittelbarer Nachbarschaft von der Stadt Sassnitz entsteht ein Terminal für Flüssigerdgas (LNG), weswegen sich die Stadtvertretung aktuell über ein Bürgerbegehren berät. Die außerplanmäßige Sitzung sei für den 11. Januar angesetzt: „Hier wird über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abgestimmt“, so die Sprecherin der Stadt.
Seit Montag liegt demnach die Stellungnahme der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises vor. Über den Inhalt der vorliegenden Einschätzungen wurden keine Angaben gemacht. Maßgebliche Dokumente würden erst Anfang kommenden Jahres über das Ratsinformationssystem versendet und dann für jedermann öffentlich einsehbar sein.
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Ostsee: Rechtliche Prüfung des Begehrens zieht sich
Die lange rechtliche Prüfung des Begehrens sorgte letztlich für Kritik, unter anderem vom Bürgerbeauftragten des Landes. Bereits am 5. September wurden mehr als 1000 Unterschriften für die Durchführung eines Bürgerentscheids überreicht. Durch diesen soll erreicht werden, dass die Fährhafen Sassnitz GmbH keine Geschäfte abschließt, die das Ziel der Errichtung und des Betriebes der LNG-Infrastruktur auf dem Betriebsgelände verfolgen. Bereits beschlossene Verträge sollen aufgelöst werden.
Die Stadt Sassnitz, der Landkreis Vorpommern-Rügen und das Schweriner Innenministerium haben sich bereits mit der Prüfung der Rechtsmäßigkeit befasst. Doch schon diesen Winter soll in Mukran das erste von zwei schwimmenden LNG-Terminals stationiert werden. Die 50 Kilometer lange Anbindungsleitung durch die Ostsee bis zum Festland sei fast fertig. Das Genehmigungsverfahren für die Stationierung und den Betrieb, welches noch aussteht, läuft.
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Kritiker sehen besonders die Umwelt und den Tourismus durch das Terminal bedroht. Der Bund jedoch hält es vor allem mit Blick auf die Energieversorgungssicherheit für notwendig. (mit dpa)