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Ostsee: Urlauber erleben ekelhafte Szenen am Strand – „Da fällt einem nichts mehr ein“

Rücksichtslose Urlauber kennt man auf der Ostsee-Insel Usedom. Doch das Verhalten dieses Mannes am Strand sprengt die Grenzen der Zumutbarkeit!

u00a9 IMAGO / arguseye

Die Ostsee: 5 Fakten über das Baltische Meer

Die Ostsee hat eine Fläche von 412.000 Quadratkilometer. Die tiefste Stelle in der Ostsee beträgt 459 Meter. Im Durschnitt ist das Meer etwa 52 Meter tief. Im Englischen und in vielen anderen Sprachen bezeichnet man die Ostsee als Baltische See oder als Baltisches Meer.

Wer in einer Urlaubs-Region wohnhaft ist, hat sich längst an die zahlreichen Touristen gewöhnt. Doch es gibt immer wieder Urlauber, die trotz allem für eine Überraschung zu haben sind. Was dieser Gast auf der Ostsee-Insel Usedom am Strand treibt, macht viele fassungslos…

Ein Mann muss gemeinsam mit seiner Tochter an einem Ostsee-Strand etwas beobachten, das alle Grenzen der Zumutbarkeit sprengt. Diese Ekel-Szene sorgt derzeit für mächtigen Gesprächsbedarf auf der Insel und bringt Einheimische in Rage.

Ostsee: Ekel-Szenen am Strand

Skurrile oder teils rücksichtslose Urlauber kennt man in Ferien-Hotspots wie der Ostsee-Insel zur Genüge. Doch bei manchem Fehlverhalten hilft auch kein Wegsehen mehr, so auch in diesem Fall. Auf Facebook berichtet ein Mann von einem Vorfall, der die Gemüter bei vielen hochkochen lässt. Das Verhalten könnte sogar ein juristisches Nachspiel haben…

Wildpinkler gibt es immer wieder, besonders ekelig wird es jedoch, wenn diese ihrem Geschäft vor Publikum nachgehen. So soll es vor kurzem am Strand von Usedom geschehen sein. Ein Mann badete gerade gemeinsam mit seiner Tochter in der Ostsee, als sich nur wenige Meter von ihnen entfernt ein älterer Herr ins Wasser erleichterte. Geht gar nicht, findet der Vater und macht seinem Ärger Luft. „Dazu muss man wissen, dass nur 100 Meter weiter gegenüber der Buhne der Strandaufgang zum Toilettenhaus ist“, ergänzt er.

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Ostsee: Vorfall verlangt ernste Konsequenzen

In den Augen vieler anderer sei das Verhalten ebenfalls ein absolutes No-Go. „Ekelhaft“, meint eine Frau. „Da fällt einem nichts mehr ein.“ Jemand anderes meint: „Das geht ja wohl gar nicht.“ Viele wünschen sich, dass man dem Mann mal die Leviten lesen würde. „Direkt ansprechen, am besten vor anderen Leuten und denjenigen bloßstellen. Der macht das nie wieder“, empfiehlt ein Mann.


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Eine weitere Möglichkeit wäre es, die Behörden auf die Aktion aufmerksam zu machen. Pinkeln in der Öffentlichkeit gilt in Deutschland als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von 35 bis 5.000 Euro bestraft werden. Unter bestimmten Umständen kann sogar der Strafbestand „Erregung öffentlicher Ärgernisse“ vorliegen.