Kosmetik- und Nagelstudios, Friseure und Massagepraxen – in Schleswig-Holstein dürfen im Zuge der Corona-Lockerungen viele Betriebe wieder öffnen.
Einer Branche ist in Schleswig-Holstein die Wiedereröffnung zunächst untersagt worden.
Schleswig-Holstein: Branche klagt vor Gericht
Die Rede ist von Tattoo-Studios. Zwei Betreiber eines Ladens haben beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein einen Eilantrag gegen die Corona-Beschränkungen gestellt.
Der Gericht hat dem Studio Recht gegeben. Nach dem Beschluss der Richter greifen die Corona-Bestimmungen „in nicht gerechtfertigter Weise“ in die Berufsübungsfreiheit ein.
Tattoo-Studios dürfen öffnen
Weiterhin bestehe kein Grund, Tattoo-Studios anders zu behandeln als Kosmetik- oder Nagelstudios, die außerhalb des Gesichtsbereichs wieder tätig sein dürfen.
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Damit dürfen Tattoo-Studios in Schleswig-Holstein offiziell den Betrieb wieder aufnehmen – solange sie nicht im Gesicht stechen. (dap/lh)