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Sylt: Lokalpolitiker könnte ins Gefängnis wandern – weil er nicht auf diese beliebte Tradition verzichten wollte

Sylt: Lokalpolitiker könnte ins Gefängnis wandern – weil er nicht auf diese beliebte Tradition verzichten wollte

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© picture alliance/dpa, picture alliance/dpa

Sylt: Fünf überraschende Fakten zur Insel

Sylt ist eines der beliebtesten Reiseziele in Deutschland. Wir haben fünf überraschende Fakten zur Insel gesammelt.

Eigentlich wollte Lars Schmidt, Bürgermeister von Sylt, sich nur für etwas einsetzen, das seit Jahren auf der Insel festen Bestand hat.

Doch sein Einsatz auf Sylt wurde ihm nun zum Verhängnis – es folgen möglicherweise juristische Konsequenzen.

Sylt feiert jährlich großes Traditionsfest

Dabei geht es um die Biike, ein großes Feuer, dass jährlich im Februar entzündet wird. Auf dem Morsumer Platz auf Sylt hat Lars Schmidt das Biike-Feuer mit rund 30 Mitstreitern entzündet, obwohl das Fest offiziell abgesagt worden ist und es demnach keine Genehmigung dafür gegeben hat (MOIN.DE berichtete).

Grund für die Absage war die Corona-Situation auf der Insel, die eine solch große Zusammenkunft nicht zuließ. Doch der Kommunalpolitiker wollte das offenbar nicht wahrhaben. Die juristischen Folgen bestätigte er gegenüber dem „SHZ“.

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Demnach habe er von seiner Strafanzeige „über den Küstenklatsch davon erfahren“, bis er es auf Nachfrage bei der Polizei bestätigt bekommen habe.

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Das ist Sylt:

  • Sylt ist die größte nordfriesische Insel und liegt in der Nordsee
  • Nach Rügen, Usedom und Fehmarn ist Sylt die viertgrößte Insel Deutschlands
  • Die Insel Sylt ist vor allem für ihre Kurorte Westerland, Kampen, Wenningstedt und den ca. 40 Kilometer langen Sandstrand im Westen bekannt
  • Zahlreiche Gebiete auf und um Sylt sind als Schutzgebiete ausgewiesen. Auf der Insel gibt es allein zehn Naturschutzgebiete
  • Der Tourismus ist seit über 100 Jahren auf Sylt von erheblicher Bedeutung, seit Westerland 1855 zum Seebad (Kurort) wurde
  • Im Sommer befinden sich täglich rund 150.000 Menschen auf der Insel
  • Zum Vergleich: Lediglich rund 18.000 Menschen leben auf Sylt
  • Die Insel erreicht man mit dem Auto vom Festland mit dem Sylt-Shuttle der DB und dem Autozug, dazu verkehren Nahverkehrszüge und Inter City Züge der DB.
  • Auch über den Flughafen Sylt ist die Insel per Linien- und Charterverbindungen zu erreichen

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Sylt: Das ist das Problem hinter der Aktion

Lars Schmidt gab für die Entzündung des Biike-Feuers im Alleingang die kulturelle Eigenständigkeit der nationalen Minderheit der Friesen an. Doch problematisch ist die Tatsache, dass der Grundstückseigentümer des Platzes, der Landschaftszweckverband Sylt (LZV), dem Kommunalpolitiker ausdrücklich untersagt hatte, das Grundstück zu nutzen.

Zum Hintergrund gab der Verbandsvorsteher vom LVZ Sylt der Zeitung bereits im Februar bekannt: „Bei dem Biikeplatz handelt es sich um ein sensibles Gebiet. Wir haben klar zum Ausdruck gebracht, dass wir keine Genehmigung erteilen werden.“

Wer ist für die Anzeige auf Sylt verantwortlich?

Das habe zunächst für Verwirrung gesorgt. Denn die Polizeisprecherin Sandra Otte habe nach Angaben des „SHZ“ zunächst preisgegeben, dass die Gemeinde Sylt die Anzeige erließ. Grund sei das Herbeiführen einer Brandgefahr, sowie eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 38, Absatz 1 des Landeswaldgesetzes gewesen.

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Anschließend habe die Polizeisprecherin die Aussage aber zurückgenommen und korrigierte sich: „Der Vorgang wurde herangetragen an die Polizei. Daraufhin wurde von Amts wegen eine Verdachtsanzeige durch die Polizei gefertigt.“ Sie stellte klar: „Antragsteller der Strafanzeige ist somit die Polizei selbst, nicht die Gemeinde Sylt.“

Auf Anfrage des „SHZ“ bei der Inselverwaltung, bestätigte Monika Kuhn, dass die Gemeinde Sylt selbst keine Strafanzeige gegen Schmidt gestellt habe.

Unklar bleibt, wer genau die Strafanzeige gestellt hat. Die Kriminalpolizei habe nach Angaben der Zeitung die Existenz des Aktenzeichens bestätigt und bekanntgegeben, dass die Staatsanwaltschaft Flensburg mittlerweile zuständig sei.

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Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Flensburg teilte mit: „Die Ermittlungen werden wegen Herbeiführung einer Brandgefahr (§ 306 f StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und Verstoßes gegen § 38 LWaldG (SH) geführt und werden seitens der Staatsanwaltschaft Flensburg geprüft.“

Das sagt der Angeklagte auf Sylt

Lars Schmidt sagt zu der Situation: „Ich gehe nach wie vor davon aus, dass ich im Rahmen meiner verfassungsmäßigen Rechte als Mitglied der friesischen Minderheit absolut korrekt gehandelt habe. Das Feuer war der Verwaltung angezeigt und ich habe den Brandschutz ausreichend sichergestellt.“

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Er sehe sich demnach nicht im Unrecht. Er sei Anwaltlich vertreten und zudem weiter zuversichtlich. „Mir schlottern jetzt nicht die Knie, aber ich war schon überrascht, als mir auf Nachfrage von der Sylter Polizei mitgeteilt wurde, dass eine Strafanzeige gegen meine Person vorliegt“, sagte er dem „SHZ“.

Wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte, wolle er die Zeit mit Stolz absitzen, weil er die Tradition ausgelebt habe. Der ehemalige katalanische Ministerpräsident Carles Puigdemont habe in der JVA Neumünster bereits für seinen legitimen Kampf für mehr regionale Selbstbestimmung in Europa eingesessen. „In seiner Zelle würde sich ein Kreis regionaler Freiheitskämpfer schließen“, gab Lars Schmidt zu Wort.

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News von Sylt:

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Der Fall auf Sylt hat möglicherweise politische Verzweigungen

„Am 8. Mai ist Landtagswahl, ich denke, es gibt einige Menschen auf Sylt, die mir politisch schaden und mich als Brandstifter hinstellen wollen“, teilt Schmidt mit der „SVZ“ und bekennt seine Vermutung, es könne eine politische Motivation hinter der Strafanzeige stecken.

Lars Schmidt tritt bei der Landtagswahl am 8. Mai im Wahlkreis 8 Eckernförde direkt gegen den Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) an. Wie es für ihn nun weitergeht, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. (lfs)