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Sylt: Erbitterter Streit vor der Insel! „Enttäuscht auf ganzer Linie“

Sylt: Erbitterter Streit vor der Insel! „Enttäuscht auf ganzer Linie“

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Die Westküste von Sylt. Foto: picture alliance / blickwinkel/C. Kaiser

Umweltschützer machen sich Sorgen um Vögel vor der Küste der Insel Sylt. Sie kämpfen erbittert um ihr Anliegen, eine Klage wurde aber gerade zurückgewiesen.

Im Streit um den Offshore-Windpark „Butendiek“ in der Nordsee vor Sylt musste der Naturschutzbund (Nabu) vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster vergangene Woche eine Niederlage hinnehmen. Das Gericht wies eine Klage auf Beseitigung eines Umweltschadens zurück.

Sylt: Der Windpark liegt 35 Kilometer westlich der Insel

Der Nabu hatte vom Bundesamt für Naturschutz mit Sitz in Bonn eine entsprechende Anordnung an den Betreiber gefordert. Grund: Durch den Windpark mit 80 Windenergieanlagen rund 35 Kilometer westlich von Sylt sei mit dem Stern- und Seetaucher zwei Vogelarten in ihrem Lebensraum beeinträchtigt worden.

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Der 21. Senat des OVG folgte dieser Sicht aber – wie bereits die Vorinstanz – nicht und ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich

Der Nabu habe den Eintritt eines Umweltschadens in seinem Antrag nicht glaubhaft belegen können, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Für den Beleg eines juristisch komplexen Umweltschadens sei Voraussetzung, dass die Ausgangslage vor dem Bau der bereits 2002 genehmigten und bis August 2015 errichteten Anlage dokumentiert werde.

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Das ist Sylt:

  • Sylt ist die größte nordfriesische Insel und liegt in der Nordsee
  • Nach Rügen, Usedom und Fehmarn ist Sylt die viertgrößte Insel Deutschlands
  • Zahlreiche Gebiete auf und um Sylt sind als Schutzgebiete ausgewiesen
  • Auf der Insel gibt es allein zehn Naturschutzgebiete
  • Im Sommer befinden sich täglich rund 150.000 Menschen auf der Insel
  • Zum Vergleich: Lediglich rund 18.000 Menschen leben auf Sylt

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Erst dann sei durch den Vergleich mit dem späteren Zustand eine Bewertung möglich.

Sylt: Nabu wies die Vorwurfe zurück

Der Nabu wies die Vorwürfe zurück und forderte das OVG auf, die Streitfrage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Der Windpark wurde im seit 2005 ausgewiesenen Europäischen Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ gebaut.

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Was der Nabu von der Niederlage in Münster hält, schreibt er in einer Mitteilung: „Entscheidung zum Windpark Butendiek enttäuscht auf ganzer Linie“, heißt es da. (kbm mit dpa)