Ausgerechnet die Insel der Reichen und Schönen – mit gut betuchten Urlaubern und Besitzern von Privat-Jets soll von einer saftigen Gebührensteigerung ausgenommen werden. Innenministerin Faeser (SPD) will auf Erhöhungen verzichten – aus gutem Grund.
Auch Claus Ruhe Madsen, Verkehrsminister der Landesregierung von Schleswig-Holstein (CDU), zeigt sich sehr zufrieden. Dabei ist der Flughafen von Sylt nur einer von dreien, die verschont bleiben. Warum?
Fünfzig Prozent Steigerung – ohne Sylt
Der Bund will die Gebühren für Sicherheitskontrollen an Flughäfen in Deutschland erhöhen – um saftige 50 Prozent. Fluglinien sollen ab 2024 statt bisher 10 Euro pro Passagier und Sicherheitskontrolle 15 Euro zahlen. Der Grund: Faesers Bundespolizei ist zuständig für die Kontrollen an den bundesdeutschen Flughäfen und Kostensteigerungen kommen eben auch bei der Behörde an. Also: Preise rauf.
Innenministerin Nancy Faeser hat dazu eine neue Verordnung zusammengestellt, über die am 15. Dezember entschieden werden soll. Doch da steht auch drin, das Sylt und Lübeck außenvor bleiben sollen, ebenso Friedrichshafen am Bodensee. Das liegt laut Faeser daran, am „besonderen öffentlichen Interesse“: Sylt sei ebenso wie Lübeck „für die Luftrettung von zentraler Bedeutung“, heißt es in der Verordnung.
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Sylt: Gutachten mit klarer Aussage
Die vorhandenen Instrumentenlandesysteme an den Standorten Sylt, Lübeck und am Bodensee würden eine Luftrettung „auch bei schlechten Flugbedingungen erlauben“, heißt es. Vorausgesetzt ein Anflug nahe gelegener Kliniken sei nicht mehr möglich. Auch Minister Claus Ruhe Madsen zeigt sich zufrieden. Die geplante Anordnung sei „richtig“, meint er und führt aus: „So können wir die 10-Euro-Deckelung für Schleswig-Holstein beibehalten.“ Die Grünen sind da etwas verhaltener.
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Landtagsverkehrspolitikerin Nelly Waldeck (Grüne) meint dazu: „Mir ist nicht bekannt, warum die Flughäfen Lübeck und Sylt eine deutschlandweite Sonderstellung erhalten.“ Aber auch der Flughafenverband ADV hält Faesers Pläne für unbegründet und übt Kritik. Der Verband hält die Ausnahmen für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg sogar für ein Entgegenkommen, um die Zustimmung im Bundesrat zu sichern, wie der „Tagesspiegel“ berichtet. Ein Gutachten spricht sogar von „rechtswidriger Beihilfe“, eine Genehmigung von der EU müsse erfolgen. Noch ist ohnehin nichts entschieden.