Was ist denn auf Sylt los? Ein 22- Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er Sex-Videos von sich an ein zehnjähriges Mädchen geschickt hatte.
Was der Angeklagte von Sylt zu sagen hatte, irritierte die Richterin.
Sylt: Angeklagter verschickte Videos an drei Frauen
Vor dem Amtsgericht Niebüll müsse sich der junge Mann verantworten, weil er sich im April 2019 beim Masturbieren gefilmt und die Videos anschließend verschickt habe, berichtet der „SHZ“. An drei wahllose fremde Frauen habe er die Videos geschickt, darunter auch an eine Zehnjährige. Sie hatten sich an die Polizei gewendet.
Wie er auf die Idee gekommen war, die selbst gedrehten Pornos an Fremde zu verschicken, wollte man vor Gericht wissen.
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Das ist Sylt:
- Sylt ist die größte nordfriesische Insel und liegt in der Nordsee
- Nach Rügen, Usedom und Fehmarn ist Sylt die viertgrößte Insel Deutschlands
- Die Insel Sylt ist vor allem für ihre Kurorte Westerland, Kampen, Wenningstedt und den ca. 40 Kilometer langen Sandstrand im Westen bekannt
- Zahlreiche Gebiete auf und um Sylt sind als Schutzgebiete ausgewiesen. Auf der Insel gibt es allein zehn Naturschutzgebiete
- Der Tourismus ist seit über 100 Jahren auf Sylt von erheblicher Bedeutung, seit Westerland 1855 zum Seebad (Kurort) wurde
- Im Sommer befinden sich täglich rund 150.000 Menschen auf der Insel
- Zum Vergleich: Lediglich rund 18.000 Menschen leben auf Sylt
- Die Insel erreicht man mit dem Auto vom Festland mit dem Sylt-Shuttle der DB und dem Autozug, dazu verkehren Nahverkehrszüge und Inter City Züge der DB.
- Auch über den Flughafen Sylt ist die Insel per Linien- und Charterverbindungen zu erreichen
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Die Antwort irritierte die Richterin. Denn der junge Mann erinnere sich nicht mehr daran, wie er auf die Idee gekommen war. Die Richterin wundere das, denn so etwas Ungewöhnliches „macht nicht jeder jeden Tag.“
Anschließend kam es doch noch zu einer möglichen Auflösung des Rätsels um die Tatmotivation. Der Angeklagte habe eingeräumt, öfter zu kiffen.
Das Verfahren gegen den damals 20- Jährigen ist laut „SHZ“ dann gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Er müsse nun 500 Euro an den Kinderschutzbund Nordfriesland zahlen.
Weitere Konsequenzen für den Mann von Sylt?
Ganz ist die Sache aber noch nicht vom Tisch, denn die Anwältin des zehnjährigen Mädchens habe Akteneinsicht beantragt, dabei könne es um eine Schadenersatzforderung gehen.
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Mal sehen, was der Angeklagte dann zu sagen hat und ob die Richterin wieder irritiert sein wird. (fk)