Auf Sylt spitzt sich der Konflikt um den Goldschakal zu. Nachdem das Verwaltungsgericht Schleswig den Abschuss genehmigte, legte ein Naturschutzverein erneut Beschwerde ein.
Wie der NDR berichtet, schützt ein sogenannter Hängebeschluss das Tier vorläufig. Jäger dürfen es nicht schießen, bis das Oberverwaltungsgericht entscheidet.
Rechtliche Auseinandersetzung um Goldschakal auf Sylt
Das Verwaltungsgericht hatte seine Entscheidung begründet: „Diese Gesamtsituation führt nun dazu, dass (…) hier eine ernste Gefahr für die Landwirtschaft anzunehmen ist. Das rechtfertigt ausnahmsweise die Tötung.“ Die geographische Lage Sylts habe bisher Schutzmaßnahmen an Nutztiere als unnötig erscheinen lassen, so das Gericht.
Am 5. Juni erlaubte Schleswig-Holstein den Abschuss des Goldschakals. Doch der Naturschutzverein legte Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Während NABU und BUND den Abschuss unterstützen, riefen die Naturschützer nun die nächsthöhere Instanz an. Das Oberverwaltungsgericht wird klären, ob der Abschuss rechtlich zulässig bleibt.
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Goldschakal sorgt für Unruhe auf Sylt
Das Umweltministerium bestätigte bisher 76 Risse von Lämmern und Schafen, weitere wurden von Schafhaltern gemeldet. Wie der NDR berichtet, meldeten Jäger und Nutztierhalter in den letzten Tagen jedoch keine weiteren Vorfälle. Dennoch geht das Ministerium davon aus, dass das Tier weiterhin auf Sylt lebt und sich dort wohlfühlt.
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Der Goldschakal, größer als ein Fuchs, aber kleiner als ein Wolf, breitete sich durch den Klimawandel aus. Ursprünglich stammt er aus Südasien und Südosteuropa. Seit 1997 ist er auch in Deutschland heimisch. 2025 wurde der Goldschakal erstmals auf Sylt nachgewiesen und gilt laut BUND als der zehnte Nachweis in Schleswig-Holstein.
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