Am Ende des Jahres gab es einen großen Aufreger, der die Menschen auf Sylt bis heute nicht loslässt und sie vermutlich auch noch lange Beschäftigen wird. Insulaner wollen sich den illegalen Abriss vom Alten Gasthof in List nämlich nicht gefallen lassen.
Die Sylter schaukeln ihre Wut immer weiter hoch und beginnen Pläne zu schmieden, um gegen den ungenehmigten Abriss und die eventuellen Vorhaben auf dem Grundstück anzugehen. 200 Jahre lang war die Gaststätte auf der Insel.
Sylt: Ärger auf der Nordsee-Insel
Eigentümer Andreas Kammholz machte sich auf Sylt offensichtlich keine Freunde, als er still und heimlich den Alten Gasthof in List abreißen ließ. Die Strafe ist mit 30.000 Euro schon beglichen. Aber der Shitstorm nimmt gerade erst Fahrt auf…
Durch den Vorfall kommt in die Baupolitik nochmal richtig Bewegung – denn die Insulaner sind aufgebracht und machen das auf sämtlichen Wegen deutlich. Auf Facebook beginnt bereits der Aufruf zu einer Kundgebung, die am 8. Januar in List stattfindet, um „das Inselleben zu erhalten“. „Kommt zahlreich, um ein Zeichen zu setzen, dass es so nicht mehr weitergehen kann“, schreiben „Die Insulaner“ auf Facebook.
Auch Sylt-Urlaub sind alarmiert
Darunter heißt es in einem der Kommentare: „Wir kommen schon seit 25 Jahren und lieben die Insel. Wird langsam Zeit, dass der Wahnsinn gestoppt wird.“ Offensichtlich schwappt das Insel-Gefecht auch schon auf die Urlauber rüber.
In einer von den Syltern gebastelten Traueranzeige wird mit den Worten „Brutal aus dem Leben gerissen“ ebenfalls auf die Kundgebung auf der Insel hingewiesen. Etliche Kommentare sammeln sich in Gruppen und auf Facebook-Seiten an. Die Insel-Fans lassen ihrem Ärger freien Lauf.
Sylt: So könnte es weitergehen
Dadurch, dass der Vorfall eine Wunde in der Baupolitik aufgerissen hat, gibt es auch große Chancen. Am 14. Mai ist Kommunalwahl und die ehrenamtlichen Bürgermeister der Inselgemeinden List, Kampen, Hörnum und Wenningstedt-Braderup und ihre Gemeindevertretungen werden neu gewählt.
Mit ordentlichen Mehrheitsbeschlüssen könnte der aktuelle B-Plan für das Grundstück des Alten Gasthofs übrigens geändert werden, wie die „Schleswig-Holstein Zeitung (shz)“ schreibt. Theoretisch kann die Gemeinde List den Investor dazu zwingen, erneut eine Gastronomie zu eröffnen.
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Auf Anfrage teilte der Kreis Nordfriesland der „shz“ mit, dass ein Vertrauensschutz für die Eigentümer entstehe, wenn ein B-Plan in Kraft tritt. „Sie können darauf vertrauen, dass der Plan mindestens sieben Jahre lang gültig bleiben wird und mit der Planung entsprechender Bauvorhaben beginnen. Eine Veränderung des Plans durch die Gemeinde vor Ablauf der sieben Jahre wäre entschädigungspflichtig.“ Das wäre hier der Fall.
Fraglich wäre, ob sich der Eigentümer mit seinem unerlaubten Abriss nicht ins eigene Fleisch geschnitten hat – den Vertrauensschutz durch das widerrechtliche Handeln möglicherweise außer Kraft gesetzt hat. Das bleibt wohl den Juristen überlassen zu klären…