In Schleswig-Holstein sind am Montag, 17. Mai, Lockerungen in verschiedenen Lebensbereichen in Kraft getreten. Auch außerhalb des Bundeslandes sind diese Änderungen mit Aufmerksamkeit verfolgt worden, da sie auch landesweite Öffnungen im Tourismus beinhalten. Auch auf Sylt gelten jetzt neue Regelungen.
Auf Sylt ist Urlaub bereits seit 1. Mai wieder möglich. Als Teil der Modellregion Nordfriesland hatte die Nordsee-Insel schon vor gut zwei Wochen begonnen, wieder Touristen zu empfangen. Was Besucher jetzt unbedingt wissen müssen, erfährst du hier.
Sylt: Corona-Test muss vor Antritt der Reise gemacht werden
Ab Montag gilt, dass der Corona-Test, der zwingend vor Reiseantritt gemacht werden muss, maximal 48 Stunden alt sein darf. Darauf weist die Gemeinde Sylt bei Facebook hin.
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Der Corona-Test muss entsprechend der neuen Corona-Landesverordnung vor Reiseantritt zu Hause gemacht werden – egal ob Antigen-Schnelltest oder PCR-Test. Eine Beherbergung ist nur nach Vorlage des negativen Testergebnisses zulässig.
Vor Ort müssen sich die Gäste spätestens alle 72 Stunden erneut testen lassen. Die Frist laufe ab dem ersten Test zuhause und nicht erst ab Ankunft auf Sylt, heißt es weiter.
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Das ist Sylt:
- Sylt ist die größte nordfriesische Insel und liegt in der Nordsee
- Nach Rügen, Usedom und Fehmarn ist Sylt die viertgrößte Insel Deutschlands
- Der Tourismus ist seit über 100 Jahren auf Sylt von erheblicher Bedeutung, seit Westerland 1855 zum Seebad (Kurort) wurde
- Im Sommer befinden sich täglich rund 150.000 Menschen auf der Insel
- Zum Vergleich: Lediglich rund 18.000 Menschen leben auf Sylt
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Die Tests sind ein wesentlicher Bestandteil der Öffnungsstrategie – das waren sie auch schon in den Modellregionen (MOIN.DE berichtete). Dazu gehören auch Hygienekonzepte in den Gaststätten.
Sylt: Das gilt in den Gaststätten
Wer eine Gaststätte auf der Insel besuchen will, für den gilt: Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur getestete asymptomatische Personen mit personifiziertem Testnachweis bewirtet werden.
Alkoholische Getränke dürfen nicht an „erkennbar Betrunkene“ verabreicht werden und die Gaststätten dürfen für Gäste nur von 5 Uhr bis 23 Uhr geöffnet sein.
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