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Sylt: Ab sofort gelten neue Regeln auf der Nordsee-Insel – sie sorgen für Kritik

Nach jahrelangen Diskussionen gelten ab sofort neue Regeln auf Sylt – doch sie gefallen nicht jedem und sorgen auch für deutliche Kritik.

Sylt
© imago images/Blaulicht News

Sylt: Fünf überraschende Fakten zur Insel

Sylt ist eines der beliebtesten Reiseziele in Deutschland. Wir haben fünf überraschende Fakten zur Insel gesammelt.

Sylt-Urlauber und Nordsee-Liebhaber sollten hier genau aufpassen!

Nach jahrelangen Diskussionen treten am Wochenende neue Regeln für die Schifffahrt und Freizeitsportler im Wattenmeer und der Nordsee in Kraft. Auch auf Sylt gelten die neuen Regeln.

Sylt: Diese Regeln sind neu

Neu ist unter anderem, dass Kitesurfen und ähnliche Sportarten in gesondert ausgewiesene Erlaubniszonen verlagert werden.

Außerdem entfällt die Regelung, nach der die Zone I des Nationalparks Wattenmeer drei Stunden vor und nach dem Tidehochwasser nicht befahren werden darf. In dieser Zone dürfen Schiffe aber nur an gesondert ausgewiesenen Stellen trocken fallen – dabei liegen sie aufgrund des tidenabhängigen Wasserstandes einige Zeit im Watt auf Grund, bis der Wasserstand wieder steigt.

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Sylt: Naturschutzverbänden kritisieren

Zur Verkehrsberuhigung sind weiterhin angepasste Geschwindigkeitsbegrenzungen für unterschiedliche Gebiete vorgesehen. Besonders schützenswerte Bereiche dürfen weiterhin nicht während bestimmter Schutzzeiten befahren werden. Dies gilt allerdings nicht für das Fahrwasser und besonders ausgewiesene Routen, die ganzjährig genutzt werden können.

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Sylt: Naturschützer üben Kritik

Kritik an den neuen Regeln kam von Naturschutzverbänden. Nach ihrer Ansicht wurden zu viele Schnellfahrkorridore ausgewiesen. Kritisiert wurde zudem, dass Flächen für Kiter in ohnehin schon belasteten Gebieten weiter vergrößert worden seien. Gleichzeitig gebe es künftig keine Einschränkungen mehr zum Befahren der besonders sensiblen Gebiete im Nationalpark bei Niedrigwasser.

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Sylt: Verkehrsministerium verteidigt das Regelwerk

Dagegen teilte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, Daniela Kluckert, am Donnerstag mit, mit der Nordsee-Befahrensverordnung seien gemeinsam mit den Küstenländern und Interessensverbänden die Regeln zur Nutzung der Bundeswasserstraßen im Wattenmeer an die Anforderungen der Zeit angepasst worden. Nach mehr als drei Jahren intensivstem Austausch sei sie überzeugt, dass das neue Regelwerk sowohl die Belange des Naturschutzes als auch die verkehrlichen Nutzungsinteressen bestmöglich miteinander in Einklang bringe.

Überarbeitung nach 30 Jahren

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Die Nordsee-Befahrensverordnung regelt das Miteinander von Wassersport und Naturschutz vor allem im Wattenmeer. Die neue Verordnung aktualisiert die seit 1992 bestehenden Regelungen.

Sylt: Änderungen sollten schon eher kommen

Da sich unter anderem durch zwischenzeitlich von den Ländern verabschiedete Nationalparkgesetze die Schutzzonen im Wattenmeer veränderten, strebten die Länder bereits 2017 eine Novellierung der Regeln an. Die neue Ordnung soll in zehn Jahren auf Grundlage einer wissenschaftlichen Evaluierung erneut geprüft werden.


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Die Naturschutzverbände erklärten, grundsätzlich sei es zwar gut, das Regelwerk zu aktualisieren. „Doch der Naturschutz ist dabei zum Beiwerk verkommen. Wirtschaftliche Interessen stehen – wie so oft – im Vordergrund, obwohl der Schutz unseres Weltnaturerbe Wattenmeer nicht verhandelbar sein darf“, teilte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger mit.

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Sylt: BUND spricht von „schlechtem Kompromiss“

Auch der BUND monierte, die Verordnung sei ein schlechter Kompromiss. Die Novelle falle weit hinter den erforderlichen Schutzbedarf mit ausreichenden Ruhezonen und Geschwindigkeitsbeschränkungen zurück.