Oh ha! Das könnte teuer werden! Der deutsche Schuhhersteller Birkenstock greift nun zu drastischen Mitteln und will gegen anderen Unternehmen vor Gericht ziehen! Ebenfalls davon betroffen: Tchibo! Doch was ist der Auslöser für diesen radikalen Schritt von Birkenstock?
Wie weiter berichtet wird, will das deutsche Traditionsunternehmen seine Gesundheitssandalen als Werke der Kunst urheberrechtlich Schützen lassen. Für Firmen, die das beliebte Design der Birkenstock-Sandalen kopiert haben, eine herbe Klatsche! Kann sich Birkenstock gegen Unternehmen wie Tchibo vor Gericht behaupten?
Tchibo: Birkenstock will Design schützen
Für die einen sind sie Kult, für die anderen lediglich ein Gesundheitsschuh! Kaum ein anderes Modeunternehmen in Deutschland konnte in den letzten Jahren so einen Imagewechsel hinlegen wie Birkenstock. Bereits Heidi Klum hauchte der Traditionsmarke im Jahr 2003 mit ihrer Birkenstock-Kollektion eine erste Spur Glamour ein. Und die Erfolgsgeschichte ging weiter! So findet der Schuh, der viele Jahre als Ökosandale galt, auch in der jüngsten Zeit immer wieder mediale Aufmerksamkeit! Bestes Beispiel dafür das Modell „Arizona“ (Sandale mit zwei breiten Riemen), welches im Jahr 2023 erschienen Hollywoodfilm „Barbie“ eine besondere Erwähnung. Aber auch Modelle wie „Madrid“ (Sandale mit einem Riemen), „Gizeh“ (Sandale mit Zehentrenner) sowie den Clog „Boston“ gehören zu absoluten Designe-Klassikern des Unternehmens.
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Kein Wunder also, dass auch andere Unternehmen gerne auch diesen Zug des Erfolgs mit aufspringen wollen. So werden die beliebten Modelle immer wieder kopiert und in ähnlicher Form auf den Markt gebracht, um den Verbraucher mit einer kostengünstigeren Variante des Schuhmodells zu versorgen. Ganz vorne mit dabei: Tchibo! Auch die Kaffeemarke hat sich von Birkenstock inspirieren lassen und das Design kopiert. Doch genau das könnte dem Hamburger Unternehmen nun auf die Füße fallen!
Tchibo: Wie geht es vor Gericht weiter?
Wie nämlich durch das „Manager-Magazin“ weiter berichtet wird, will Birkenstock die besagten Modelle als Werke der Kunst Urheberechtlich schützen lassen. Rechtsanwalt Konstantin Wegner erklärt gegenüber dem Magazin, dass es sich bei Werken der Kunst nicht zwangsläufig um zweckfreie Kunstgegenstände handeln muss: „Im Urheberrecht ist seit Jahrzehnten anerkannt, dass auch herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein kann.“ Bei den beliebten Sandalen geht es dabei um einzelne Elemente wie Schnallen, Materialien oder die Riemenführung sowie die Kombination dieser Elemente.
Doch die Meinungen dazu gehen auseinander! Während nämlich das Landgericht Köln die Modelle als Werke der angewandten Kunst anerkannte, wurden sie auf Berufung der beklagten Unternehmen vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen. Gegenüber „Süddeutsche Zeitung“ erklärten die Richter des zuständigen Senats am OLG Köln: „Kunst beginnt mit einer Idee, Design mit einer Aufgabe.“
Ähnliche Meinung vertritt auch Tchibo, die gegen Birkenstock vor Gericht stehen, da sie ähnliche Schuhmodelle zu den Kulttretern verkauften. Ein Sprecher erklärte, dass das Unternehmen nicht die für ein Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe sehe. Ob sich Tchibo mit dieser Ansicht gegenüber Birkenstock behaupten wird?