Harter Schlag für Tchibo! Nach der Beschwerde eines Kunden bei der Verbraucherzentrale reichte diese eine Klage gegen das Hamburger Unternehmen ein – mit Erfolg.
Die Vorwürfe sind ernst: Tchibo soll Kunden mit falschen Rabatten zum Kauf von Produkten gelockt haben. Da der Konzern auch auf Mahnungen durch die Verbraucherzentrale nicht reagierte, landete der Fall vor Gericht. Hier wurden Käufer gezielt in die Irre geführt!
Tchibo: Irreführende Rabatt-Aktion
Das sein Einkauf ein juristisches Nachspiel haben würde, damit hatte ein Kunde im Supermarkt sicherlich nicht gerechnet. Auf einer Kaffeepackung versprach Tchibo verschiedene großzügige Rabatte. Doch an der Kasse dann die böse Überraschung: Die Rabatte galten nicht für den Kaffee, sondern für andere Artikel des Unternehmens. Deswegen ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg jetzt gegen den Konzern vor.
Um die genauen Bedingungen der Rabatte zu erfahren, hätten Verbraucher erst das Klebeetikett öffnen und aufklappen müssen. „Wenn Unternehmen mit Rabatten werben, müssen die Bedingungen klar erkennbar sein“, sagt Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in einer Mitteilung. Dabei handelt es sich um eine klare und eindeutige Irreführung, so die Experten in der Pressemitteilung.
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Tchibo: Versäumnisurteil ausgesprochen
Ergänzend heißt es: „Wer einen Rabattaufkleber auf einer Kaffeepackung sieht, sollte davon ausgehen können, dass der Rabatt auch für dieses Produkt gilt.“ Das war im vorliegenden Fall nicht gegeben. Tchibo wurde daraufhin abgemahnt, gab jedoch nicht an, die irreführende Rabattaktion zu stoppen. Daher wurde Klage vor dem Hamburger Landgericht eingereicht, welches in dieser Woche ein Versäumnisurteil aussprach.
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Tricks bei Rabatten und Reduzierungen sind dabei nicht ungewöhnlich, erklären die Experten der Verbraucherzentrale. Kunden sollten daher immer ganz genau aufpassen und in etwaigen Fällen Beschwerde einreichen, damit gegen die Unternehmen, wie in diesem Fall Tchibo, vorgegangen werden kann.