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Vatertag an der Nordsee und Ostsee: Polizei mit deutlicher Warnung

Vatertag an der Nordsee und Ostsee: Polizei mit deutlicher Warnung

Ein Mann zieht zum Vatertag in Remscheid einen Bollerwagen über einen Waldweg.
Ein Mann zieht zum Vatertag in Remscheid einen Bollerwagen über einen Waldweg. Foto: dpa

Am Donnerstag ist in Deutschland Vatertag. Tratditionell ziehen Väter an diesem Tag mit Bollerwagen und ihren Freunden los. Doch wie schon im vergangenen Jahr gelten auch 2021 natürlich weiterhin Kontaktbeschränkungen.

Zudem haben in weiten Teilen des Landes die Gastronomie und Hotels geschlossen. Welche Regeln müssen die Feiernden am Vatertag an der Nordsee und Ostsee auf einhalten? Die Polizei hat angekündigt, mehr zu kontrollieren und hat eine eindringliche Warnung.

Vatertag an der Nordsee und Ostsee

Neben dem Vatertag ist ab dem 13. Mai auch Christi Himmelfahrt. Die Polizei Schleswig-Holstein will deshalb am Himmelfahrtswochenende deutliche Präsenz im Land zeigen.

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Zusätzliche Streifen soll es vor allem in Tourismusorten, Naherholungsgebieten und in Bereichen mit hoher Corona-Inzidenz geben, teilte das Landespolizeiamt am Dienstag mit. Die vorrangige Zuständigkeit für Kontrollen liege aber bei den Kommunen.

Das Landespolizeiamt kündigte an, mit „Augenmaß und dem nötigen Fingerspitzengefühl“ vorzugehen. Wenn Dialog nicht helfe und wo es nötig sei, werde man aber auch konsequent durchgreifen.

Vatertag und Himmelfahrtstag: Polizei hat eindringliche Warnung

„Für den Himmelfahrtstag rufen wir eindringlich dazu auf, die geltenden Vorschriften zu beachten“, hieß es in der Mitteilung. „Bollerwagentouren im Freundeskreis, exzessiver Alkoholkonsum und Gruppenansammlungen sind nicht mit den geltenden Regeln vereinbar.“

Die Polizei Neumünster mahnte, die Vorschriften der Bundesnotbremse zu beachten. Diese greift, wenn die Zahl der Corona-Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen je 100.000 Menschen höher als 100 liegt.

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Die Inzidenz hatte in Neumünster fünf Tage lang den Grenzwert überschritten und sank am Dienstag auf 93,5. Alle anderen Kreise und kreisfreien Städte sind stabil unter 100.

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Die Bundesnotbremse umfasst unter anderem Beschränkungen bei Zusammenkünften und eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für den Arbeitsweg. (dpa/oa)