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Ebay: Neues Gesetz ändert alles – wenn du diese Regel missachtest, kann es teuer werden

Nutzer von Ebay, Airbnb, Etsy, Uber und Co. müssen ein neues Gesetz beachten. Diese Daten gehen jetzt direkt ans Finanzamt.

Ebay
© IMAGO / imagebroker

Das ist das neue Bürgergeld

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Damit kann die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.

Ob Ebay, Etsy, Airbnb oder Uber – viele Geschäfte und Dienstleistungen werden in Deutschland mittlerweile digital abgewickelt. Für das Finanzamt war es bislang nicht leicht, die Geldströme auf digitalen Plattformen nachzuweisen.

Die Steuerbehörde war darauf angewiesen, dass Nutzer von Ebay, Airbnb und Co. ihre Gewinne freiwillig in der Steuererklärung angeben. Doch das hat sich zum 1. Januar 2023 geändert. Denn da ist das „Steuertransparenzgesetz“ in Kraft getreten. Das neue Gesetz ändert die Spielregeln für alle digitale Plattformen – und damit auch für alle Nutzer.

Ebay: Das musst du über das neue Gesetz wissen

„Das Gesetz führt eine Pflicht für Betreiber digitaler Plattformen ein, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt werden“, erklärt das Bundeszentralamt für Steuern auf seiner Webseite. Heißt im Klartext: Ebay und Co. sind verpflichtet, Transaktionen ihrer Nutzer an die Steuerbehörden weiterzugeben. Wird also jetzt jede verkaufte Duplo-Kiste dem Finanzamt gemeldet?

Die Antwort lautet nein. Gerade gelegentliche Privat-Verkäufe sollen nicht erfasst werden. Vielmehr müssen die Plattformen Anbieter erst melden, wenn sie im Jahr mehr als 30 Verkäufe getätigt haben oder der Umsatz im Jahr 2.000 Euro übersteigt. Dann sind Ebay und Co. verpflichtet, Namen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Steuerdaten an die Steuerbehörde zu übermitteln. Tun sie das nicht, werden hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro fällig. Es ist also davon auszugehen, dass sich die Plattformen daran halten werden.

Muss ich jeden Verkauf bei Ebay und Co. versteuern?

Die Daten über die Verkäufe auf digitalen Plattformen kann das Finanzamt dann mit den Angaben der Anbieter in der Steuererklärung vergleichen. Doch nicht jeder Ebay-Nutzer muss seine Verkäufe zwangsläufig in der Steuererklärung angeben: Alle Gewinne unter 600 Euro sind grundsätzlich steuerfrei, erst danach fallen Steuern an. Wer also lediglich ein paar Spielzeuge oder hier und da ein altes Möbelstück verkauft, muss sich keine Gedanken machen.


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Wer allerdings gewerblich Ware oder Dienstleistungen auf digitalen Plattformen anbietet, sollte spätestens jetzt genau Buch über seine Ein- und Verkäufe führen. Denn eigene Kosten können den Gewinn natürlich schrumpfen lassen. Dadurch fallen am Ende weniger Steuern an. Wichtig kann das neue Gesetz auch für Empfänger des neuen Bürgergelds werden. Portale wie „Gegen-Hartz.de“ gehen davon aus, dass die Daten zukünftig wohl auch an das Jobcenter weitergeleitet werden können. Das könnte unmittelbare Auswirkungen für Bürgergeld-Empfänger haben – sie dürfen monatlich nicht mehr als 100 Euro verdienen, ohne Abzüge fürchten zu müssen.