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Gehalt: Tarifverhandlungen beendet – DAS kannst du im öffentlichen Dienst jetzt verdienen

Im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde ein Tarifabschluss erzielt. Die endgültige Zustimmung steht jedoch noch aus!

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Streiks, Tarifverhandlungen, Schlichtung & Co. – so funktionieren Tarifverträge

Ein Tarifvertrag wird zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geschlossen. Durch ihn muss nicht jeder Arbeitnehmer einen eigenen Arbeitsvertrag mit seinem Arbeitgeber verhandeln. In den Tarifverträgen werden unter anderem Gehalt, Arbeitszeiten und Urlaubstage festgelegt.

Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind abgeschlossen: Die Beschäftigten können sich über mehr Gehalt freuen! Doch die Freude ist nicht bei allen gleich groß. Die Gewerkschaften hatten ursprünglich mehr Gehalt gefordert und auch Verdi-Chef Frank Werneke zeigte sich enttäuscht: „Wir hatten uns mehr vorgenommen.“ Auf der Arbeitgeberseite hieß es hingegen, man habe die Grenze des Machbaren bereits erreicht.

Im Ergebnis steigen die Gehälter im Schnitt um 5,9 Prozent, verteilt auf zwei Schritte: Ab April 2025 gibt es drei Prozent mehr, mindestens jedoch 110 Euro. Eine weitere Steigerung von 2,8 Prozent folgt im Mai 2026. Besonders profitieren die Gärtner-Azubis mit einem Anstieg von 11,8 Prozent. Erzieher hingegen liegen mit einer Steigerung von 5,9 Prozent eher am unteren Ende. Auch die Zulagen für Schichtarbeit werden erhöht. Ab Juli 2025 gibt es für Schichtarbeit bis zu 100 Euro und für Wechselschichtarbeit bis zu 200 Euro.

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Unterschiedliche Gehaltsanpassungen je nach Entgeltgruppe

Die Erhöhungen fallen unterschiedlich aus: Gehälter unter 3.666,67 Euro steigen durch die Mindestanhebung von 110 Euro prozentual stärker als höhere Einkommen. Außerdem wird die Jahressonderzahlung ab Januar 2026 neu berechnet: Für kommunale Beschäftigte wird sie einheitlich auf 85 Prozent des Bruttomonatsgehalts festgelegt. In Kliniken und Pflegeeinrichtungen beträgt sie 90 Prozent, da dort keine freien Tage eingetauscht werden können.

Auch die Arbeitszeitregelungen ändern sich: Ab 2026 dürfen Beschäftigte freiwillig bis zu 42 Stunden pro Woche arbeiten. Die Arbeitgeberseite betont, dass niemand zu Mehrarbeit gezwungen wird. Wer sich dafür entscheidet, soll jedoch einen Gehaltszuschlag erhalten. Diese Regelung gilt vorerst befristet und soll nach fünf Jahren überprüft werden.

Tarifabschluss noch nicht endgültig

Obwohl die Vereinbarung steht, ist der Tarifabschluss noch nicht in Kraft. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 27 Monaten und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. Doch Ver.di führt zunächst eine Mitgliederbefragung durch. Erst Mitte Mai wird die Bundestarifkommission entscheiden, ob die Einigung tatsächlich umgesetzt wird.

Der Abschluss bringt Erleichterung für viele Beschäftigte, doch die Frage nach der tatsächlichen Entlastung bleibt offen. Wenn die Inflation höher ausfällt als die prognostizierten vier Prozent bis Ende 2026, könnten die Gehaltserhöhungen sogar durch die steigenden Lebenshaltungskosten konterkariert werden. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Vereinbarung ausreicht, um die finanzielle Lage der Beschäftigten nachhaltig zu verbessern.



Die Stimmung bleibt gemischt: Während einige die Einigung als Erfolg werten, sind andere enttäuscht über die verpasste Chance auf deutlichere Gehaltssteigerungen. Die Umsetzung und die Entwicklung der Lebenshaltungskosten werden letztlich zeigen, ob der Tarifabschluss hält, was er verspricht.