Hamburg.
Toni Leistner und der Hamburger SV gehen gegen die Sperre des Verteidigers vor.
Der Spieler und der HSV legten am Montag fristgerecht Einspruch beim Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ein. Das bestätigte der HSV auf Anfrage. Das Sportgericht hatte Leistner für fünf Pflichtspiele gesperrt – zwei davon auf Bewährung – und ihm zudem eine Geldstrafe von 8.000 Euro auferlegt.
HSV wehrt sich gegen Leistner-Sperre
Der 30-Jährige hatte nach dem DFB-Pokalspiel bei Dynamo Dresden (1:4) einen Zuschauer auf der Tribüne attackiert, der ihn zuvor heftig beleidigt hatte. Zudem trug der Profi bei der Aktion keinen Mund- und Nasenschutz, was einen Verstoß gegen das DFB/DFL-Hygienekonzept in der Corona-Pandemie ist.
Leistner wurde von seinen HSV-Kollegen separiert, verpasste den Saisonauftakt in der 2. Bundesliga am Freitag gegen Fortuna Düsseldorf (2:1) und kehrte – anders als erwartet – auch am Montag vorsichtshalber noch nicht ins Training zurück.
Leistners Anwalt Christoph Schickhardt hatte am Sonntag dem Pay-TV-Sender Sky gesagt, man könne das Urteil so nicht akzeptieren und wolle die Sache in Ruhe mündlich vor Ort besprechen. Schickhardt und Leistner erhoffen sich eine Reduzierung der Sperre.
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DFB-Richter: „Ein gravierender Vorfall“
DFB-Richter Hans E. Lorenz hatte allerdings darauf verwiesen, dass für Leistner schon mildernde Umstände berücksichtigt worden seien. Er erklärte das mit den Beleidigungen durch den Fan, aber auch mit dem Umstand, dass Leistner sportgerichtlich bisher nicht in Erscheinung getreten sei und sein Fehlverhalten bedauere.
Lorenz sagte aber auch: „Der Übergriff eines Spielers auf einen Besucher ist ein gravierender Vorfall. So etwas kann nicht mit einem Freispruch enden.“ (dhe/dpa)