Der Goldschakal, der auf Sylt über 100 Schafe und Lämmer getötet hat, darf laut Verwaltungsgericht Schleswig abgeschossen werden, wie das Verwaltungsgericht Schleswig auf Nachfrage der „shz“ bestätigt.
Ein Eilantrag gegen die Ausnahmegenehmigung wurde demnach abgelehnt. Das Gericht sieht eine erhebliche Gefahr für die Landwirtschaft auf Sylt und betont, die Genehmigung solle ernsten Schaden verhindern.
Gefahr für die Landwirtschaft auf Sylt
Nach Angaben des Gerichts riss das Tier in kurzer Zeit viele Schafe. Rund 76 Tiere einer Herde sind eindeutig dem Goldschakal zuzuordnen. Wegen Sylts Insellage können Schafhalter ihre Herden nicht effektiv schützen. Tierschutzmaßnahmen wurden deshalb als unzumutbar eingestuft.
Manfred Uekermann von der CDU lobt das Urteil deutlich. Die Entscheidung gebe den Schäfern auf Sylt Sicherheit, ihre wichtige Arbeit fortsetzen zu können, so die „shz“. Zudem kritisiert er die Naturschutzinitiative e.V., die aus Rheinland-Pfalz agiere und eine regionale Problematik blockiert habe.
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Unterstützung der Schäfer auf Sylt
Auch Hauke Göttsch, jagdpolitischer Sprecher der CDU, begrüßt die Entscheidung. „Der Schutz unserer Landwirtschaft und Kulturlandschaft hat oberste Priorität.“ Gleichzeitig warnt er vor einer weiteren Ausbreitung des Goldschakals, auch auf dem Festland. Politik und Jäger sollen sich darauf vorbereiten.
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Verbände wie die Naturschutzinitiative e.V. blockieren laut Göttsch notwendige Maßnahmen und agieren ideologisch. Er betont die Bedeutung der Schäfer und Jäger, die Verantwortung für Sylts Natur übernehmen. Die Naturschutzinitiative war bisher nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
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