Hamburg.
Der Chefkoch eines beliebten asiatischen Restaurants am Stephansplatz in Hamburg musste sich vor Gericht erklären: Der 34-Jährige hatte einen völlig absurden Streit mit einem Mitarbeiter – und dieser endete mit brutaler Gewalt.
In der stets blitzsauberen Küche des asiatischen Restaurants in der Neustadt von Hamburg hatte ein 22-jähriger Küchenhelfer, der im Nebenjob in dem Restaurant arbeitete, abends beim Aufräumen geholfen. Aber dabei machte er einen Fehler – offenbar einen schwerwiegenden.
Hamburg: Chefkoch dreht durch und wird gewalttätig
Der 22-Jährige stammt der „MOPO“ zufolge aus Tibet und ist in Deutschland, um zu studieren. Das Studium finanziert er sich mit dem Restaurant-Job. Der junge Mann wird als schüchtern beschrieben – niemand also, der Grund für Aggressionen bietet.
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An jenem Abend räumte er in der Küche auf und fand noch einige Salatblätter, Strohhalme und einen Kerzenrest vor. Er wollte die Dinge – korrekt – im Biomüll entsorgen – doch der war bereits voll, der Sack zugebunden. Kurzerhand warf der 22-Jährige den Abfall also in die Restmülltonne.
Der 22-Jährige wollte lediglich aufräumen
Dieser Fauxpas machte den Chefkoch allerdings unglaublich wütend. Er brach einen Streit vom Zaun, beschimpfte den Mitarbeiter, wurde laut – und schlug schließlich mit einer Suppenkelle zu. Wie die „MOPO“ berichtete, redete der 34-Jährige sich später damit raus, dass er eine Bewegung des Küchenhelfers als körperliche Bedrohung deutete.
Der 22-Jährige trug nach der unverhofften Attacke eine aufgeplatzte Lippe davon – und er verlor zwei Zähne!
Der Täter versuchte, sich per Whatsapp zu entschuldigen
Später habe der Chefkoch sich per Whatsapp bei ihm entschuldigen wollen, er habe auch angeboten, die Zahnarztkosten zu übernehmen, so das Opfer. Als der Zahnarzt die Kosten jedoch auf stolze 5300 Euro festsetzte, behauptete der 34-Jährige, nicht soviel Geld zu haben.
Vor Gericht half ihm diese Aussage erst einmal nicht: Der Koch wurde zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt, muss die Kosten des Verfahrens tragen und dem 22-Jährigen 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Kosten für den Zahnarzt klagt das Opfer jetzt zudem auf zivilrechtlichen Weg ein. (wt)