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Hauptbahnhof-Grabscher von Hamburg vor Gericht – seine Aussagen machen fassungslos

Mehrere Frauen wurden am Hamburg Hauptbahnhof unsittlich berührt. Jetzt stand der Täter vor Gericht und tätigte Aussagen, die fassungslos machen.

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Manuela N., eine 17-jährige Schülerin, erlebte am Hamburg Hauptbahnhof eine verstörende Situation, als ein Fremder sie unsittlich berührte.

Der Vorfall hinterließ bei ihr bleibende Beklommenheit und ein Gefühl von Unsicherheit. Auch zwei andere Frauen berichten von ähnlichem Verhalten desselben Mannes. Jetzt steht der Mann vor Gericht.

Übergriffe am Hamburg Hauptbahnhof

Der 35-jährige Angeklagte, Georgi D., gestand vor Gericht die sexuellen Belästigungen und exhibitionistischen Handlungen ein, wie das „Hamburger Abendblatt“ schreibt. Laut Anklage betatschte er im März 2024 Frauen am Hamburg Hauptbahnhof und zeigte sich während der Untersuchungshaft einer Justizangestellten in unangemessener Weise. Sein Verteidiger führt Alkohol- und Medikamentenkonsum als Mitursache an.

Eine Betroffene beschreibt gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“, wie sie beim Verlassen des Bahnhofs das Übergriffige seines Berührens spürte. Bis heute bleibt das Gefühl der Unsicherheit am Hamburg Hauptbahnhof bestehen. Auch eine Justizmitarbeiterin berichtete von entwürdigendem Verhalten des Angeklagten während seiner Haftzeit und legte Beschwerde ein.

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Urteil nach Vorfällen in Hamburg

Während des Prozesses zeigte der Angeklagte laut „Hamburger Abendblatt“ wenig Interesse an der Aufklärung der Vorwürfe. „Ich möchte rausgehen“, übersetzte eine Dolmetscherin seine Worte. „Es nervt mich total zu hören, was für ein Scheiß über mich erzählt wird“, ergänzte Georgi D. laut Übersetzung. Aussagen, die nach so einer Tat fassungslos machen.


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Die Richterin verurteilte Georgi D. zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Sie betonte, wie unakzeptabel sein Verhalten, insbesondere am Hamburg Hauptbahnhof, war. Außerdem warnte sie ihn vor zukünftigen Vergehen. Georgi D. akzeptierte das Urteil und gab an, nicht in Berufung gehen zu wollen. Damit ist die Strafe rechtskräftig.

Hier der Artikel vom „Hamburger Abendblatt“.

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