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Hamburg: Richter macht harte Ansage an IS-Sklavenhalterin – es fließen Tränen im Gerichtssaal

Am Mittwoch (27. Juli) fällte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht in Hamburg, Norbert Sakuth, das Urteil bei einem Gerichtsprozess für eine Angeklagte vom IS. Die 34-Jährige aus Bremen muss nun für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis – weil sie Sklaverei und den Verkauf von Jesidinnen unterstützte (MOIN.DE berichtete).Als der Richter das Urteil verkündete, gab es Tränen […]

Hamburg
© MOIN.DE/ Maen Gesmati

Die fünf krassesten Hamburger Kriminalfälle

Ganz Deutschland sprach über diese Verbrechen.

Am Mittwoch (27. Juli) fällte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht in Hamburg, Norbert Sakuth, das Urteil bei einem Gerichtsprozess für eine Angeklagte vom IS. Die 34-Jährige aus Bremen muss nun für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis – weil sie Sklaverei und den Verkauf von Jesidinnen unterstützte (MOIN.DE berichtete).

Als der Richter das Urteil verkündete, gab es Tränen im Gerichtssaal in Hamburg.

Hamburg: Harte, aber verdiente Worte

Die Angeklagte Jalda A. reiste 2014 über die Türkei nach Syrien und schloss sich dem Islamischen Staat an. Dort sei sie nacheinander mit mehreren IS-Kämpfern verheiratet gewesen sein. Mit einem ihrer Männer habe sie eine 31-jährige Jesidin als Sklavin gehalten, schwer misshandelt und mehrfach geschlagen, so der Richter.

Das 31-Jährige Opfer saß auch im Gericht und sah ihre Täterin an. Die Jesidin sei durch die Hände von 15 Sklavenhaltern gegangen, 14 von ihnen sollen sie vergewaltigt haben Auch der ehemalige Mann der Angeklagten habe die 31-Jährige mehrfach vergewaltigt.

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Die Angeklagte IS-Rückkehrerin Jalda A. aus Bremen sitzt zwischen ihren Verteidigern Jacob Hösl und Johannes Pausch in einem Saal des Oberlandesgericht in Hamburg. Foto: MOIN.DE/ Maen Gesmati

Viel davon hätte man verhindern konnten, wenn die verurteilte Jalda A. ihre ehemalige Sklavin frei gelassen hätte. Der Richter las das sehr lange Urteil. Kurz vor Ende blickte er Jalda A. in die Augen zu und sagte: „Du hattest die Chance. Du konntest es verhindern. Du hättest weggehen können, dich trennen und dich nicht schuldig machen. Das Opfer fliehen lassen. Aber du hast das nicht getan, deswegen bekommst du deine Strafe.“

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Die Aussage des Richters ließ Tränen im Saal fließen, die Schwester der Angeklagte sah erschüttert aus und weinte. Auch das Opfer reagierte schockiert, weil es sich eine höhere Strafe für die Angeklagte erhofft hatte.


Daten und Fakten über Hamburg:

  • Das Stadtgebiet der Hansestadt ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert, darunter mit dem Stadtteil Neuwerk eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.
  • Der Hamburger Hafen zählt zu den größten Umschlaghäfen weltweit.
  • Die Speicherstadt und das benachbarte Kontorhausviertel sind seit 2015 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes
  • International bekannt sind auch das Vergnügungsviertel St. Pauli mit der Reeperbahn sowie das 2017 eröffnete Konzerthaus Elbphilharmonie

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Hamburg: Täterin räumt Vorwürfe nicht ein

Laut Anklage hatte Jalda A. tatsächlich eine Chance, um sich selbst vom IS zu trennen. Als sie in Syrien war, sei sie schwanger gewesen. Es sei ihr nicht gut gegangen. Deswegen kehrte sie nach Deutschland zurück, um hier behandelt zu werden. In Bremen sei sie zwei Wochen gebelieben, doch dann zurück zu den Terroristen geflogen.

Die Angeklagte räumte die Vorwürfe nicht ein. Sie habe sich im IS-Gebiet aus Liebe für ihre Männer aufgehalten. Außerdem sei sie nicht da gewesen, als das Opfer von ihrem damaligen Mann vergewaltigt wurde.

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Die Angeklagte IS-Rückkehrerin Jalda A. aus Bremen steht mit ihrem Verteidiger Johannes Pausch in einem Saal des Oberlandesgerichts in Hamburg. Foto: MOIN.DE / Maen Gesmati

Täterin schlug Zeugin auf den Kopf

Infolge ihrer Eifersucht habe die Angeklagte die Zeugin mehrfach geschlagen, sagte der Richter. Insgesamt attestierte er der Angeklagten „ein von Eifersucht getriebenes Verhalten“, das auch zu Misshandlungen führte. So habe sie die Jesidin mit einer 20 Zentimeter langen Taschenlampe auf den Kopf geschlagen oder in einem anderen Fall ihren Kopf gegen eine Wand im Badzimmer geschlagen.

„Die Angeklagte zog die Zeugin an den Haaren durchs Wohnzimmer“, sagte der Richter. „Gleichwohl verhinderte die Angeklagte, dass die Zeugin fliehen konnte und ermöglichte so weitere Vergewaltigungen.“


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Hamburg: Die Verteidigung hat eine Woche Zeit für Revision

Bei der Strafzumessung, die zwei Jahre unter der Forderung der Bundesanwaltschaft blieb, berücksichtigte das Gericht unter anderem die lange Zeit, die die Angeklagte seit ihrer Flucht aus dem IS-Gebiet und ihrer Gefangennahme in einem kurdischen Lager zugebracht hatte. Erst Anfang Oktober vergangenen Jahres war sie nach Deutschland zurückgebracht und noch am Flughafen in Frankfurt festgenommen worden. Seither saß sie in Untersuchungshaft.

Nun hat die Verteidigung eine Woche Zeit, um ihre Revision zu beantragen. „Wir müssen uns das in Ruhe angucken, mit der Mandantin besprechen. Dann werden wir überlegen, wie wir weiter vorgehen“, so der Rechtsanwalt Jacob Hösl.