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Hamburg: IS-Frau verurteilt! Düzen Tekkal deutlich – „Keine Gnade“

Jalda A. aus Bremen ist schuldig. Die Bundesanwaltschaft in Hamburg hat die 34-jährige Deutsche am Mittwoch zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Anklagepunkte des Grauens: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Beihilfe zum Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Jalda A. soll eine junge Jesidin als Sklavin gehalten und sie […]

Hamburg
Die IS-Rückkehrerin Jalda A. Foto: MOIN.DE / Maen Gesmati

Jalda A. aus Bremen ist schuldig. Die Bundesanwaltschaft in Hamburg hat die 34-jährige Deutsche am Mittwoch zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Die Anklagepunkte des Grauens: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Beihilfe zum Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Jalda A. soll eine junge Jesidin als Sklavin gehalten und sie schwer misshandelt haben.

Menschenrechtsaktivistin Düzen Tekkal ist mit dem Urteil im Fall Jalda A. zufrieden. Wenngleich die deutsche IS-Anhängerin für ihre Gräueltaten „nur“ eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten erhalten hat.


Weitere Informationen zu Jalda A.

  • Die Deutsch-Afghanin Jalda A. arbeitete früher als Verkäuferin
  • 2014 reiste sie ihrem Bruder nach Syrien nach
  • Mit ihrem Ehemann soll sie laut Anklage Steinigungen besucht haben
  • Jalda A. hat zwei Kinder
  • Seit 2017 befand sich Jalda A. in kurdischer Kriegsgefangenschaft, 2021 wurde sie nach Deutschland gebracht
  • Jalda A. gestand die Taten im Prozess nicht

Junge Jesidin wurde 14-mal verkauft

„Es ist überhaupt begrüßenswert, dass IS-Anhängerinnen verurteilt werden, da man ihnen schwer etwas nachweisen kann. Die Taten liegen Jahre zurück und wurden fernab von Deutschland begangen“, erklärt Tekkal gegenüber dieser Redaktion. Und weiter: „Dass dann auch noch die Geschädigte ausfindig gemacht werden kann, die vor Gericht aussagen kann, ist schon ein enormer Erfolg!“

Düzen Tekkal ist Autorin und Menschenrechtsaktivistin. Foto: Imago/Jürgen Heinrich

Tekkal erinnert an den schrecklichen Leidensweg, den die junge Jesidin beschreiten musste: „Sie wurde insgesamt 14-mal verkauft und wurde auch in den Haushalten der IS-Anhängerinnen Nurten J. und Omaima A. festgehalten, denen ebenfalls hierzulande der Prozess gemacht wurde. Omaima A. wurde zu 4 Jahren und Nurten J. zu 4 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt.“

Das Gericht begründet das Strafmaß im Fall Jalda A. damit, dass sie selbst niemanden vergewaltigt oder getötet, sondern nur dabei geholfen hat. Tekkal warnt: „Es darf bei den Frauen keinen Frauenrabatt geben. Das ist eine Mitkomplizenschaft, die dazu führen muss, dass diese Frauen verurteilt werden.“


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Düzen Tekkal: „Da gab es keine Gnade“

Düzen Tekkal gründete den gemeinnützigen Verein „Hawar Help“ und setzt sich tagtäglich für Menschenrechte ein. Der Verein hat es sich zum Ziel gemacht, eine Welt zu schaffen, in der sich jeder entfalten kann – unabhängig von Geschlecht, Ethnie oder Glauben. Und das vor allem in Sicherheit.

Düzen Tekkal hat mit vielen Opfern von Menschenrechtsverletzungen gesprochen. Mit vielen Menschen, die gequält wurden – alleine aufgrund ihres Glaubens. Und sie hat schon Frauen erlebt, die sich als Opfer dargestellt haben – obwohl sie Täterin waren. „Sich in dieser brutalen Art und Weise an Menschenrechtsverbrechen zu beteiligen und dann die Opferkarte zu ziehen und zu sagen ‚Ich bin eine Frau und ich war selber Opfer von den IS-Peinigern‘ greift mir zu kurz“, betont die Autorin.

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Die IS-Rückkehrerin Jalda A. Foto: MOIN.DE / Maen Gesmati

„Vor allem vor dem Hintergrund, dass wir von den Aussagen der Frauen, die in IS-Gefangenschaft waren, wissen, dass die Frauen Minimum genauso brutal waren wie die Männer. Da gab es keine Gnade.“

Tekkal appelliert an die deutschen Gerichte: „Ich finde es wichtig, dass das Strafmaß nicht entlang der X- und Y-Chromosome vergeben wird, sondern danach, welche Taten begangen worden sind.“ Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von insgesamt siebeneinhalb Jahren für Jalda A. gefordert.