In der kommenden Woche freuen sich viele auf ein verlängertes Oster-Wochenende in Hamburg. Nicht zur Arbeit müssen und vielleicht mal eine Runde um die Häuser ziehen –doch das ist über Ostern gar nicht so leicht. Eine Regelung spaltet seit Jahren die Gemüter.
Den Feierwütigen ist es seit Jahren ein Dorn im Auge. Nun knickt die Hansestadt Hamburg ein und lockert die Vorschriften um den religiösen Feiertag: Das Tanzverbot wird verkürzt. Doch wieso der Sinneswandel in der Politik?
Hamburg: Tanzverbot wird gelockert
Club-Betreiber und feierfreudige Menschen beschweren sich seit Jahren über das in Deutschland geltende Karfreitags-Tanzverbot. In Hamburg hat der Senat nun nachgegeben und die aktuellen Regelungen als „nicht mehr zeitgemäß“ betitelt. Ab dem 23. März gilt daher ein neues Gesetz: Von Gründonnerstag auf Karfreitag darf bis 5 Uhr in der Früh gefeiert werden. In der Nacht zu Ostersonnabend kann es dann um Mitternacht weitergehen.
In Abstimmung mit der evangelischen und katholischen Kirche in Hamburg sei die Verordnung einvernehmlich beschlossen worden. Damit bleibe auch der Schutz des Karfreitags als stiller Feiertag gewahrt. „Der Senat berücksichtigt sowohl die Bedürfnisse religiöser Menschen, die am Karfreitag einen Tag der Ruhe und Besinnung einfordern, als auch die Wünsche derjenigen, die von Donnerstag auf Freitag tanzen gehen wollen“, heißt es in einer Pressemitteilung.
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Hamburg: „Richtige Weg für eine moderne Großstadt“
Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg, bewertet die Entscheidung ebenfalls positiv: „In Hamburg gibt es eine plurale Stadtgesellschaft mit unterschiedlichsten Bedürfnissen. Insofern ist das bisherige strikte Musik- und Tanzverbot nicht mehr zeitgemäß.“ Auch die Vorsitzende der Grünen teilt diese Einschätzung. „In der Vergangenheit haben uns immer wieder viele Stimmen erreicht, die die bisherige Regelung zu restriktiv fanden. Die nun erfolgte Verkürzung des sogenannten Tanzverbots ist der richtige und zeitgemäße Weg für eine moderne Großstadt wie Hamburg“, erklärte diese.
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Bis zu diesem Jahr galt das Karfreitags-Tanzverbot zwischen 2 Uhr nachts am Freitagmorgen bis 2 Uhr in der folgenden Nacht. Diese Zeiten sind nun vorbei – ab Ende dieser Woche greift die neue Feiertagsschutzverordnung.