Es sind nicht die Streikenden, die Schuld daran sind, dass am Montag (27. März) auch in Hamburg die Infrastruktur lahmgelegt wird. Vielmehr sind es die, die für die Ursachen des Streiks zuständig sind – die Arbeitgeber und ihre Lohnverstellungen. Das betonen die Gewerkschaften in den letzten Tagen abermals.
Während sich also Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie die Gewerkschaften streiten und streiken, kann es für viele Hamburger schwierig werden, zur Arbeit zu kommen. MOIN.DE erklärt deshalb, was für alle Arbeitnehmer am Streiktag gilt.
Mega-Streik-Prognose für Hamburg
Als Verdi, EVG und Co. am Donnerstag (23. März) groß die geplanten Streik-Offensiven ankündigten, mussten Arbeitnehmer erst einmal kräftig schlucken. Denn wenn bereits in der Nacht zum Montag die Warnstreiks beginnen, heißt es für viele: Umplanen. So müssen sich die Fahrgäste der S-Bahnen am kommenden Montag ab 0.00 Uhr auf den Stillstand aller S-Bahn-Linien in Hamburg einstellen.
Wer auf seine S-Bahn angewiesen ist, der könnte am Montag Schwierigkeiten bekommen, zur Arbeit zu kommen. MOIN.DE hat deshalb beim Bundesministerium für Arbeit und der Hamburger Sozialbehörde nachgefragt, was für Arbeitnehmer gilt und jetzt eine Antwort erhalten.
Hamburg: Das gilt für Arbeitnehmer
Auch während der Streiks müssen die Hamburger ihrer Beschäftigung nachkommen, erklärt die Sozialbehörde. Grundsätzlich fuhr die Hamburger Behörde fort, gilt, dass sich um eine Alternative bemüht werden muss.
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Um Komplikationen am Montag vorzubeugen, empfiehlt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sich mit dem Arbeitgeber abzustimmen. So wäre eine unter Corona-Zeiten bekannte Alternative, das Home-Office, eine praktikable Lösung, wenn möglich.
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Am besten gilt von beiden Seiten eine frühe Regelung zu finden, wie auch das Bilden von Fahrgemeinschaften, erklärt das BMAS. Das Bundesministerium empfiehlt also dringend zur Absprache. Dann sollte am Montag alles glattlaufen.