In Lübeck und in vielen anderen Städten ist die Suche nach der Wohnung gar nicht so einfach. Da kommen auch häufig mal viele Bewerber auf eine einzige Wohnung. Besonders wichtig ist es dann, die Anforderungen des Vermieters zu erfüllen, denn dieser hat das letzte Wort.
In manchen Fällen kümmert sich auch ein Makler um die neue Vermietung einer Wohnung. So ist es nun auch in Lübeck der Fall. Doch anstatt die Wohnung eines Auftraggebers zu vermitteln, will er seine eigene Wohnung an den Mann oder die Frau bringen und stellt starke Anforderungen. Bewerber müssen geimpft oder genesen sein.
Lübeck: Mietvertrag nur für geimpfte und genesene Personen
Gegenüber den „Lübecker Nachrichten“ erklärt Makler Christian Jepsen, dass ihn bisher keine negativen Nachrichten auf seine Anforderungen erreicht hätten. Stattdessen hätte er sehr viele Anfragen erhalten und alle Bewerber hätten ihm bereitwillig ihre Nachweise vorgezeigt.
Jepsen ist bereits seit 2008 Leiter der Immobilienfirma K. Jepsen & Co. KG und verwaltet in seiner Funktion als Makler die Wohnungen anderer Eigentümer. In diesem Fall handele es sich allerdings um seine Privatwohnung, die er nun neu vermieten möchte.
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Das ist Lübeck:
- Flächenmäßig ist Lübeck die größte Stadt Schleswig-Holsteins
- Das geschlossene Stadtbild wurde 1987 von der Unesco zum Weltkulturerbe erklärt
- Die Hansestadt zählt 1800 denkmalgeschützte Gebäude
- Lübeck zählt rund 220.000 Einwohner
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Lübeck: Makler hat keine Lust auf Impfgegner
Auf Nachfrage, ob seine Entscheidung denn nicht diskriminierend wäre, antworte der Makler prompt: „Das wäre mir völlig Wurscht. Schließlich habe ich überhaupt keine Lust auf Impfgegner und entscheide immer noch selbst, wer in meine Wohnung kommt.“
Der Lübecker Mieterverein sieht das allerdings anders. „Die Verknüpfung eines Mietangebotes an das Vorhandensein eines bestimmten Gesundheitsstatus halte ich rechtlich für bedenklich und persönlich für unanständig, zumal die individuellen Gesundheitsdaten eines Menschen jedenfalls im Bereich der Wohnraumerlangung durch Kauf oder Miete niemanden etwas angehen“, sagt der Geschäftsführer Thomas Klempau.
Lübeck: Angebot soll überprüft werden
Klempau weise außerdem auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hin. Zur Prüfung stünde nun, ob die Bedingungen des Maklers gegen Paragraph 19 des AGG verstoße. Dieser regelt, dass niemanden aufgrund einer Benachteiligung der Abschluss eines Mietverhältnisses verwehrt werden darf. Laut Klempau zähle auch der Impfstatus zu einer Benachteiligung.
Darüber hinaus sollen auch die Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Sittenwidrigkeit, Treu und Glauben, und Schikaneverbot geprüft werden.
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Lübeck: Makler ist mit sich selbst im Reinen
Der Makler, der in Lübeck tätig ist, sei sich allerdings keiner Schuld bewusst und erklärt gegenüber den „LN“: „Ich bin mit mir selbst im Reinen“. Darüber hinaus sei er auch neugierig gewesen. Er wollte einfach mal schauen, wie die Bewerber auf seine Anzeige reagieren würden. (kl)